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Umstrukturierung der studentischen Selbstverwaltung 2020

Erläuterungen zum Verfahren bei der Umstrukturierung der studentischen Selbstverwaltung zum Beginn der Legislatur 2020

UmstrukturierungOrganigramm zur Verdeutlichung der Umstrukturierung der Studentischen Selbstverwaltung 2020 (Original hängt in der A104)

Das neue System

Mit Beginn der Amtszeit des nachfolgenden StuRa im Januar 2020 ist die Studentinnen- und Studentenschaft nicht mehr in Fachschaften unterteilt. Damit werden auch keine Fachschaftsräte mehr gewählt. Da bisher die Fachschaftsräte den StuRa gewählt haben, ändert sich auch das Wahlverfahren zum StuRa: Künftig werden alle stimmberechtigten Mitglieder des StuRa direkt durch die Studierenden gewählt. Dies erfolgt nach Wahlkreisen, d.h., für jede Fakultät wird eine Wahlliste erstellt, von der vier Personen in den StuRa gewählt werden. Wie bisher können alle Studierenden für jede Fakultät antreten. Man kann jedoch nur auf einer Wahlliste stehen. Damit ergibt sich für das Plenum des StuRa künftig eine Größe von 32 Sitzen, also bis zu vier je Fakultät. Fragen, in denen bisher das Benehmen mit dem Fachschaftsrat hergestellt werden musste und in denen jetzt das Benehmen mit dem StuRa hergestellt werden muss, werden durch die vier Vertreter der entsprechenden Fakultät entschieden. 

Die Fachausschüsse

Die Fachausschüsse setzen sich aus den studentischen Mitgliedern der Studienkommissionen, der Prüfungsausschüsse und des Fakultätsrates zusammen. Stimmberechtigt ist, wer einem dieser Gremien angehört und den Wille zum Stimmrecht gegenüber dem Präsidium erklärt hat. Stimmberechtigte Mitglieder in den Fachausschüssen werden als Assoziierte Mitglieder bezeichnet. Zusätzlich können Beratende Mitglieder mitwirken, ohne einem der drei Gremien anzugehören. Die Fachausschüsse sollen beschlussfähig sein ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten. Die Fachausschüsse bestimmen einen Vorsitz, der zu Sitzungen einlädt und eine Protokollführung. Sie organisieren ihre Arbeit weitgehend selbst, erhalten aber Unterstützung aus z.B. dem Referat Hochschulpolitik, Bereich Fakultäten oder dem Referat Qualitätsmanagement.

Die Aufgaben, für deren Erfüllung das SächsHSFG oder die Ordnungen der Hochschule bisher die Fachschaftsräte vorsahen, werden künftig durch die Fachausschüsse erledigt. Dazu gehören vor allem:

  • die Mitwirkung an der Erstellung des Lehrberichts
  • die Erstellung und Abstimmung von Stellungnahmen zur (Re-)Akkreditierung
  • die Mitwirkung an der Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen
  • Mitwirkung an der Evaluation

Was passiert mit den aktuellen und zukünftigen Angeboten und Projekten der Fachschaftsräte? 

Angebote und Projekte der Fachschaftsräte (z.B. Sammelbestellungen für Kittel oder Taschenrechner, Prüfungsfragentraining, Schließfachbereitstellung) sollen durch die gleichen Personen wie bisher weitergeführt werden. Organisatorisch werden sie einem passenden Referat zugeordnet. Die finanzielle Absicherung erfolgt durch die Aufnahme dieser Angebote und Projekte in den Haushaltsplan des StuRa. Wenn es sinnvoll ist, soll die Ausdehnung dieser Angebote auf alle Studierenden ausgedehnt werden. Projekte, die absolut nicht zu den Aufgaben der studentischen Selbstverwaltung gehören (festgehalten in §24 Abs. 3 SächsHSFG), werden im Zweifelsfall jedoch nicht weiter finanziert. 

Was passiert mit den Aktiven in den Fachschaftsräten? 

Wer bisher aktiv ist, soll das auch weiterhin sein. Die Aktiven arbeiten dann an den passenden Stellen im StuRa mit, z.B. den Referaten, dem Präsidium oder den Fachausschüssen. 

Wie verhält es sich mit dem Status Beratendes Mitglied? 

Zum Beratenden Mitglied wird man für die laufende Legislatur durch das gesamte StuRa-Plenum gewählt. Dabei ist Ort oder Stelle der Mitwirkung unerheblich, ein Beratendes Mitglied kann sowohl im Fachausschuss als auch in einem bestimmten Bereich mitarbeiten. Eine formale Zuordnung Beratender Mitglieder zu bestimmten Stellen erfolgt nicht. Wer Beratendes Mitglied und aktiv ist, hat den Anspruch auf Zeitausgleich (Gremiensemester) und Verlängerung des Bafög-Bezugs, weil eine Wahl (zum Beratenden Mitglied) stattfand.

Wie laufen fakultätsinterne Partyorganisationen künftig ab? 

Soll eine Party für Studierende einer bestimmten Fakultät oder Studiengangs organisiert werden, ist dafür zunächst das Referat Kultur zuständig. Aus seinen Mitteln werden diese Veranstaltungen finanziert. Die aktive Arbeit wird durch Beratende Mitglieder geleistet. In der Praxis werden das wahrscheinlich oft Studierende an dieser Fakultät sein, aber das ist natürlich keine Voraussetzung. Im Vorfeld wird die Veranstaltung kalkuliert und ein entsprechender Antrag an die Referatsleitung (bis zu 250€), das Referatskollegium (bis zu 750€) oder das StuRa-Plenum (ab 750€) gestellt. Nötige Barmittel können anschließend unter Angabe der Beschlussnummer im Servicebüro (mit Vorankündigung!) abgeholt werden. Bestellungen oder Verträge werden auch entsprechend durch das Referat Finanzen ausgelöst/unterzeichnet. 

Was passiert mit den aktuell verfügbaren Geldern, die den Fachschaftsräten zugeordnet sind? 

Solange der jeweilige Haushaltsplan der Fachschaftsräte gilt (also bis zum Ende des Haushaltsjahres), können auch noch Ausgaben beschlossen werden. Diese Beschlüsse können bis zum Ende des ersten Quartals des Haushaltsjahres 2020 reichen. Finanzielle Mittel, die bis dahin nicht verwendet worden sind, werden entweder durch das Referat Finanzen zugeordnet oder letztlich an die Studierenden über Beitragssenkung zurückgeführt. 

Was passiert mit den Räumen der Fachschaftsräte? 

Kurzfristig ist keine Änderung des Raumkonzepts geplant. Mittel- und langfristig werden die Räumlichkeiten im A-Gebäude zugunsten von mehr Arbeitsplätzen und Sitzungsräumen umstrukturiert. Räume, die sich an Außenstellen oder an "entlegeneren" Stellen des Campus befinden, sollen möglichst als Beratungsraum und Kontaktbüro für Studierende und Lehrende vor Ort sowie als Arbeitsraum für die Fachausschüsse weiter betrieben werden. Da die Anzahl der Aktiven gleichbleibt oder steigt, ist kein Abbau räumlicher Kapazitäten geplant. Im Zuge des geänderten Fokusses ist die Einrichtung eines Clubraums denkbar, um den bisherigen sozialen Nutzungen der FSR-Büros gerecht zu werden. 

Was passiert mit dem Inventar der Fachschafträte? 

Das Inventar der Fachschaftsräte geht in das Inventar des StuRas über und wird im Laufe des Jahres entsprechend inventarisiert. Nach der Umstrukturierung der Räumlichkeiten werden Möbel und Arbeitsmittel sinnvoll verteilt und damit so vielen Aktiven wie möglich nutzbar gemacht. Überzählige Gegenstände werden anschließend verwertet oder entsorgt. 

Was passiert mit den Kanälen der Öffentlichkeitsarbeit der Fachschaftsräte?

Social-Media-Kanäle, über die die Fachschaftsräte über Fach- oder Fakultätsbezogenes berichten, können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des StuRa weiterbetrieben werden. Allerdings muss der geänderte Zweck und die Zugehörigkeit zum StuRa durch eine einheitliche Namensgebung und eine durchgehende Logogebung deutlich werden. Informationen über Bundesfachschaftentagungen, Fachpolitisches, Fakultätsinterna oder Veranstaltungen an diesen Fakultäten können darüber verteilt werden. Webseiten, die die Fachschaftsräte betreiben, sollen langfristig nicht weiter betrieben werden. Im besten Fall wird für eine Übergangszeit von den Seiten der Fachschaftsräte auf die Seite des StuRa verlinkt oder inhaltlich darauf verwiesen.

Was passiert mit Verträgen/Abonnements/Mitgliedschaften etc. der Fachschaftsräte? 

Bestehen Verträge mit Dritten, muss dies dem Referat Finanzen so schnell wie möglich mitgeteilt werden. Es muss geprüft werden, ob diese Verträge mit der Auflösung der Fachschaftsräte enden oder die entsprechenden Verpflichtungen auf den StuRa übergehen. Im Einzelfall muss durch die Referatsleitungen, das Referatskollegium oder das StuRa-Plenum entschieden werden, ob die Verträge weitergeführt, erneut geschlossen oder gekündigt werden oder auslaufen sollen. 

Und was ist jetzt bis zum Ende der Legislatur zu tun?

  • Die Ordnungs-Ausschüsse des StuRa erarbeiten die fehlenden Ordnungen des StuRa bzw. der Studentinnen- und Studentenschaft und stellen sie zur Abstimmung. 
  • Die Wahlleitung des StuRa beaufsichtigt die Organsiation und Durchführung der Wahlen zum StuRa 2020, die voraussichtlich am 2. und 3. Dezember stattfinden. 
  • Alle machen sich Gedanken, ob sie für eine Fakultät für das StuRa-Plenum kandidieren wollen. 
  • Die Fachschaftsräte nehmen Kontakt zu den studentischen Mitgliedern der Prüfungsausschüsse, der Fakultätsräte und der Studienkommissionen auf, soweit das bisher nicht passiert oder ohnehin Usus ist und erstellen eine aktuelle Liste. Diese stellen sie dem Präsidium zur Verfügung. 
  • Die Fachschaftsräte listen ihre laufenden und zukünftigen Angebote und Projekte inklusive der jeweiligen Verantwortlichen/Aktiven in diesen auf und stellen sie dem Vorstand der Geschäftsführung des StuRa zur Verfügung. Diese ordnen die Projekte den Referaten zu und richten bei Bedarf neue Bereiche ein. 
  • Die Fachschaftsräte stellen eine Auflistung des Finanzbedarfs ihrer Angebote und Projekte auf und stellen sie dem  Vorstand der Geschäftsführung und dem Bereich Haushalt des StuRa zwecks Erstellung eines ganzheitlichen Haushaltsplans zur Verfügung. 
  • Alle Aktiven lassen sich in der konstituierenden Sitzung des StuRa 2020 zu Beratenden Mitgliedern wählen, soweit sie dann nicht schon Stimmberechtigte Mitglieder des StuRa-Plenums oder der Fachausschüsse oder anderer Gremien sind. 
  • Die Fachschaftsräte erstellen im Optimalfall eine Liste der Gegenstände und Möbel, die sich in ihrem Besitz befinden und stellen sie dem Referat Verwaltung des StuRa zur Verfügung. 
  • Die Fachschaftsräte informieren den Vorstand der Geschäftsführung und das Referat Finanzen über bestehende Verträge, Mitgliedschaften, Abos und ähnliches und setzen sich mit den jeweiligen Referatsleitungen und dem Referat Finanzen zusammen. 
  • Der Vorstand der Geschäftsführung des StuRa erfragen bei der Rechtsaufsicht der Hochschule die rechtlichen Bedingungen bei Verträgen, die die Fachschaftsräte geschlossen haben, nach deren Auflösung. 
  • Der Vorstand der Geschäftsführung des StuRa informieren alle relevanten Stellen an der Hochschule und darüber hinaus über die Änderung und ihre Folgen. Insbesondere müssen die Dekane und Studiendekane informiert werden. 
  • Das Präsidium informiert die Mitglieder der Prüfungsausschüsse, der Fakultätsräte und der Studienkommissionen über die Möglichkeit, Assoziierte Mitglieder des StuRas zu werden sowie über die damit verbundenen Rechte und Pflichten. 
  • Das Referat Verwaltung erteilt den Aktiven der Fachschaftsräte Zugänge zum A-Gebäude, den StuRa-Räumen und den Webdiensten des StuRa (Plone, Cloud, Redmine, Mailman etc.) und erteilt in Absprache mit den übrigen Referaten entsprechende Rechte. 
  • Die Referatsleitungen setzen die Aktiven der Fachschaftsräte auf die passenden Maillisten. 
  • Der Bereich Dokumentation und die Beauftragung Nachhaltigkeit sichern How-Tos und sonstige bisherige Dokumentationen der Arbeit der Fachschaftsräte im Wiki des StuRa. 
  • Die Fachschaftsräte koordinieren mit dem Dienst Dateiverwaltung bzw mit dem Bereich Webservices die künftige Ablage ihrer bisherigen Daten auf den Servern des StuRa.

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