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studentischer Preis für gute Lehre

2015-10-225: Schaffung eines studentischen Preises für gute Lehre

Antrag

AntragstellerIn

im Zweifelsfall Micheal Iwanow und Paul Riegel

Antragstext

Der StuRa möge beschließen einen studentischen Preis als Auszeichnung für gute Lehre innerhalb der einzelnen Fakultät ins Leben zu rufen. Dazu wird durch den StuRa ein Preisgeld von 500 € je Fakultät bereitgestellt und ausgezahlt. Die Auswahl und Entscheidung mögen die Fachschaftsräte für jede Fakultät separat treffen und damit die Lehrenden beehren, die sich an der Ausbildung von unserer Studentinnen und Studenten besonders einsetzen.

Begründung zum Antrag

Aufgrund des Preises der Hochschule für gute Lehre, die einmal mit 1.000 € dotiert ist, ist uns nicht gut genug. Gute Lehre wird nach Aktenlage eingeschätzt und damit Lehrpersonal vermeintlich vergleichbar. Dies passiert ohne die Auswahl einer studentischen Einschätzung. Eine "Einschätzung" von Studierenden wird durch ein Gespräch zwischen zwei Tagesordnungspunkten sein und dies kann der Qualität der Studentinnen und Studenten nicht genug sein. Es sollte daher eine studentischen Preis geben, der für jede Fakultät die Ehrung ermöglicht. Niemand geringeres als Studierende sollen diesen Preis einschätzen und dazu kommt nur die Fachschaft (durch den FSR) in Frage. Sie soll die Kriterien zur Bewertung und die Auswahl des Preises festlegen (Jury). Ziel ist es Lehrende noch mehr zu motivieren und zu ehren, für Arbeiten, die an der HTW Dresden nicht mehr selbstverständlich sind, die Lehre... oder Leere?

Änderungsantrag von Chris Scharnagl, welcher vom Antragssteller übernommen wird

Ergänze "Die Umsetzung und Ausschüttung des Antrages in der kommenden Legislatur erfolgen kann. Das heißt, die finanziellen Mittel stehen im Jahr 2016 zur Umsetzung zur Verfügung." am Ende des Antragstextes.

Änderungsantrag von Rahel Mauksch, welcher vom Antragssteller übernommen wird

Ersetze "Preisgeld von 500 €" durch "Preisgeld oder Sachpreis in Höhe von bis zur 500€" im Antragstext.

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

 

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 3
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 3
vertagt auf die 12. Sitzung

12. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

13. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 2

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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