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feste Sitzungsleitung 2012

2012-003: feste Sitzungsleitung des Studentinnen- und Studentenrates (StuRa) 2012

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen durch Wahl mindestens 3 Personen für eine dauerhafte Sitzungsleitung zu bestellen. Die Sitzungsleitung bereitet die Sitzungen vor, führt sie durch und bereitet die Sitzungen nach. Damit erfüllt sie alle betreuenden Aufgaben von der Annahme von Anträgen bis zur Veröffentlichung und Archivierung von Beschlüssen.

Begründung zum Antrag

Wie wichtig eine wahrhaftige Sitzungsleitung für ein Gremium ist, zeigt beispielsweise Artikel 44 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen. Bezugnehmend sollte die Sitzungsleitung das "parlamentarische Geschäft" (etwa gemäß Artikel 47 Abs. 1 bis 3) als rudimentäre Aufgabenerfüllung der Selbstverwaltung sicherstellen.

Abstimmung

Behandlung

1. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 2
vertagt, da bis zur kommenden Sitzung zurückgezogen

2. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 6

Ergebnis

keine Gegenrede

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

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