Kritik

Kritik an dem Vertrag mit nextbike ab 2017

 

Nachfolgende Inhalte stellen Problem dar, die Gegenstand des Vertrages (und seinen Anlagen) sind und behoben werden sollen.

 

Dennoch kann/sollte der Vertrag mit der Anmerkung "unter Vorbehalt von notwendigen Anpassung zu Details, wie Registrierung und Abrechnung" unterzeichnet werden, um der grundsätzlichen Willenserklärung, die zur Änderungen in der Beitragordnung für den Fahrradverleih führte, gerecht zu werden.

 

Stellungnahme zum Vertrag Fahrradverleihsystem (SZ-Bike) nextbike 22. Mai 2017

 

zu § 1 Absatz 3 Buchstabe b

redaktionell

Ersetze

"27. (28.) Februar"

durch

"28. (29.) Februar"

.

 

zu § 3 Absatz 6

Uns ist eine Fassung bekannt, die unter anderem das Bewerben der Bundeswehr ausgeschlossen hat. Auch wenn wir - da wir uns bei der grundsätzlichen Abstimmung auf diesen vorherig benannten Stand bezogen - dazu nicht explizit eine Abstimmung durchführten, so ist davon auszugehen, dass die nun fehlende Erwähnung unangenehm aufstößt.

Um den Abschluss des Vertrages nicht zu gefährden muss das nicht explizit Bestandteil des Vertrages sein. Als StuRa HTW Dresden wären wir dankbar, wenn uns ergänzend schriftlich bestätigt werden könnte, dass es nicht beabsichtigt ist Werbung (nach § 3 Absatz 6) für die Bundeswehr oder andere Armeen anzunehmen.

Es erfolgte eine grobe Absprache dazu mit der Leitung des Referates Hochschulpolitik (StuRa HTW Dresden).

 

zu § 3 Absatz 8

"Eventuell für die Werbeveranstaltungen anfallende Kosten sind gemäß jeweiliger Absprache von einem oder mehreren Vertragspartnern gemeinsam zu tragen."

Es wird davon ausgegangen, dass für die Bereitschaft zur Übernahme von Kosten einer ausdrücklichen Zustimmung bedarf. (Wir sind nicht bereit ohne Absprache Kosten zu tragen.)

 

zu § 4 Absatz 1

"Die Studierendenschaft ist zur fristgemäßen Zahlung der für die Bereitstellung der Dienstleistung an-
fallenden Entgelte verpflichtet."

Wir schlagen vor, dass dies durch

"Die Studierendenschaft ist zur unverzüglichen Zahlung des erhaltenen Beitrages zum Zweck der Erfüllung dieses Vertrages verpflichtet."

oder

"Soweit eine Studentin gemäß Beitragsordnung der jeweiligen Studierendenschaft von der Zahlung des Beitrages für das Ticket befreit ist oder diesen Beitrag zurückerstattet bekommen kann, soll alsbald keine Nutzung des besonderen Tarifes dieses Vertrages möglich sein."

zu ersetzen. Die Formulierung würde sinngemäß der Tatsachen gerechter.

 

 

zu § 4 Absatz 3

"Lassen sich mehr als 10 Prozent der ordentlichen Mitglieder der Studierendenschaft aus den aus §4
Abs. 2 resultierenden Gründen von der zweckgebundenen Beitragsverpflichtung befreien, so ist die
nextbike GmbH berechtigt die vorgehaltene Anzahl von Rädern prozentual im selben Volumen in
Dresden zu verringern."

Das kann schon so geschrieben werden.

Wir schlagen vor, dass dies zu streichen oder durch

"Lassen sich mehr als 20 Prozent der ordentlichen Mitglieder der Studierendenschaft aus den aus §4
Abs. 2 resultierenden Gründen von der zweckgebundenen Beitragsverpflichtung befreien, so ist die
nextbike GmbH berechtigt die vorgehaltene Anzahl von Rädern gemäß § 3 Abs. 3 prozentual im selben Volumen in Dresden zu verringern."

zu ersetzen.

Bei der Studierendenschaft an der HTW Dresden erhalten ohnehin etwa 15 % eine Befreiung oder Rückerstattung.

Zu Klarstellung sollte sich mindestens bei der Anzahl von Rädern bitte mindestens auf § 3 Abs. 3 bezogen werden, um den Eindruck zu vermeiden, dass damit das gesamte Volumen in in ganz Dresden gemeint sein könnte.

 

zu § 6 Abs. 1 Satz 1

redaktionell: Verb?

 

zu § 6 Abs. 1 Satz 2

redaktionell: Verb?

 

zu Anlage 1 Abs. 10

redaktionell: Satzzeichen?

 

zu Anlage C Abs. 2

"Jedes Mitglied der Studierendenschaft mit gültigem Gutscheincode und Hochschul-Email-Adresse
wird sofort nach Registrierung freigeschaltet."

Das kann schon so geschrieben werden. Ist das jetzt nicht - bedingt durch die Änderung vom Verfahren (Anlage 3) - aber anders?

 

zu Anlage 2 Abs. 1

"Die Studierendenschaft stellt für die Zahlungen einen gesonderten Titel in den Haushalt der Studierendenschaft ein, außer die Zahlungen werden direkt durch das Immatrikulationsamt weitergeleitet."

Das kann schon so geschrieben werden. Jedoch sei angemerkt, dass der Haushaltsplan, den der StuRa HTW Dresden erstellt, keine "Titel" für solche Belange vorsieht. Also es gibt auch keine Posten für das ’Ticket DVB/VVO’ oder ’Ticket DB Regio’.

Der Haushaltsplan berücksichtigt nur Beträge, die sich aus dem Beitragsanteil "Beitrag für die studentische Selbstverwaltung" ergeben.

Falls sowas - aus welchen Gründen auch immer - aufgenommen werden soll, so kann gern könnte erwähnt werden, dass der entsprechende Betrag mit der Beitragsordnung erhoben werden soll.

Es erfolgte eine grobe Absprache dazu mit der Leitung des Referates Finanzen (StuRa HTW Dresden).

 

zu Anlage 2 Abs. 2

"Die Studierendenschaft zahlt je Mitglied der Studierendenschaft und Semester einen Beitrag von 2,40
Euro inkl. MwSt."

Das kann schon so geschrieben werden. Es wäre zur Klarstellung vielleicht ratsam die Befreiung und Rückerstattung (gar den Nachkauf) gemäß Beitragsordnung zu erwähnen.

 

zu Anlage 2 Abs. 3 Satz 2

"Dieser Zahlungsprozess ist in Anlage ... beschrieben."

Welche Anlage soll das sein?

 

zu Anlage 2 Abs. 3 Satz 3

"Die Zahlungen für den jeweiligen Monat haben spätestens zum 10. Tag des Folgemonats zu erfolgen."

Wie per Mail oder auch bei Telefonaten erwähnt: Das funktioniert bei uns zeitlich schlichtweg nicht.

Wohl wäre es das einfachste und sinnvollste den Satz ersatzlos zu streichen. Satz 1 erscheint ausreichend klar.

Das Einführen einer völlig neuen und auch nicht machbaren Frist nur für nextbike ist für nicht möglich und hinnehmbar.

 

zu Anlage 3 Abs. 3

Es möge bitte etwa angefügt werden: "Bei einer Änderung des Tarifes - etwa der Wechsel in den Normaltarif - wird ähnlich wie bei der Registrierung oder bei der Überschreitung des Freifahrkontingentes wird per SMS darüber informiert und zur erneuten Aktivierung für aktuelle Semester aufgerufen."

Es soll nicht sein, dass Studentinnen und Studenten ohne direkt dazu informiert wurden zu sein, eine Änderung des Tarifes erleiden, obwohl sie das Recht zur Nutzung der besonderen Tarifes dieses Vertrages haben.

Artikelaktionen

Versenden
Drucken