Austritt aus der Studentinnenschaft nicht mehr möglich

 

Bereits im September 2021 wurde mit dem "Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung und der verfassten Studentenschaft im Freistaat Sachsen" eine Abschaffung des Austrittes aus der Studentinnenschaft entschieden. Heißt auch: Wer nach dem 31.03.2021 aus unserer Studentinnenschaft ausgetreten ist, ist zwangsläufig mit dem Sommersemester 2022 wieder Mitglied.
Das bedeutet auch, dass nun von allen (regulär in Vollzeit) Studierenden der HTW Dresden der Semesterbeitrag in voller Höhe errichtet werden muss. Das schließt den Betrag für die studentische Selbstverwaltung und auch den Betrag für das Semesterticket ein.
Auch wenn wir uns natürlich freuen, dass ein paar mehr Euro auf dem Konto des StuRa landen, stehen wir dem Beschluss im selben Atemzug auch kritisch gegenüber. Damit wird den Studierenden die Möglichkeit genommen, sich auch ohne Gründe wie Beurlaubung, Auslandssemester o.ä. vom Semesterticket zu befreien, und auch die (irgendwo politische) Entscheidung zur Zugehörigkeit zur Studentinnenschaft abgenommen.
Die Studierenden, die vom "gezwungenen" Wiedereintritt zum Sommersemester betroffen sind, werden zeitnah von der Hochschulverwaltung kontaktiert und informiert.

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