Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Referate / Referat Soziales / Nachrichten / Was ist eigentlich...? Der Härtefallausschuss

Was ist eigentlich...? Der Härtefallausschuss

Eine Vorstellung des Härtefallausschuss, wie er arbeitet und wie man einen Antrag auf Härtefallanerkennung stellen kann.

 

Ein Vollzeitstudium ist, wie der Name es schon sagt, ein Vollzeitjob. Ein Vollzeitjob, der nicht bezahlt wird. Obwohl es für Studierende oft Dinge vergünstigt gibt, haben viele Menschen im Studium trotzdem mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen und sind froh, wenn am Ende vom Konto nicht noch Monat übrig ist. In besonders harten Fällen kann man deswegen einen Antrag auf Härtefallanerkennung stellen. Fällt der Entscheid positiv aus, wird einem der Semesterbeitrag vollständig erstattet bzw. wird Mensch für das kommende Semester befreit. Ab wann wird ein Härtefall anerkannt? Wer entscheidet das? Und wie stelle ich diesen Antrag? Auf diese Fragen möchten wir im Folgenden kurz eingehen.

Obwohl wir in der Einleitung insbesondere auf die finanzielle Härte eingegangen sind, kann ein Antrag auf Härtefallanerkennung auch bei sozialer Härte gestellt werden. Soziale Härte liegt auf jeden Fall vor bei einer schweren Behinderung mit einem Grad von mindestens 50, bei einer Schwangerschaft, oder wenn man alleinerziehend ist, ohne Lebenspartner*in, Eltern oder Großeltern. Sie kann aber auch in weiteren Fällen vorliegen. Ganz wichtig ist hier: Es geht hier wirklich nur um die soziale Härte! Man kann auch ein Einkommen von 1200€ im Monat haben, aber wenn man chronisch krank ist und nachweisen kann, dass man eine Menge Geld für Ärzte und Medikamente ausgeben muss, wird einem der Härtefall dennoch anerkannt und der Semesterbeitrag erstattet.

Eine finanzielle Härte besteht dann, wenn das Einkommen kleiner ist als der Mindestbedarf. Da fragt man sich natürlich, was ist denn mein Mindestbedarf? Dieser setzt sich aus Dingen wie Grundbedarf, Miete und Versicherungen zusammen und wurde vom Härtefallausschuss konkret errechnet. So ergibt sich für unter 30jährige ein Mindestbedarf von 557,60€ und für über 30jährige durch einen erhöhten Versicherungsbeitrag ein Mindestbedarf von 637,60€. Wenn euer Einkommen unter diesem Mindestbedarf liegt, liegt bei euch also wahrscheinlich eine finanzielle Härte vor und ihr habt gute Chancen darauf, dass euer Antrag angenommen wird. 

Ihr habt wahrscheinlich inzwischen gemerkt, dass das ganze ein ziemlich komplexes Thema ist. Am Ende entscheidet unser Härtefallausschuss über jeden Fall individuell, denn kein Fall ist wie der andere. Damit das Ganze aber so chancengleich wie möglich von statten geht, hat der StuRa eine Härtefallordnung, in der genau geregelt ist, wann ein Härtefall vorliegt, wie der Antrag zu stellen ist und wie der Härtefallausschuss damit zu verfahren hat. Dort ist unter anderem geregelt, dass mit euren Daten sehr vertraulich umgegangen werden muss. Denn um eure finanzielle Härte glaubhaft darzulegen, müsst ihr beispielsweise eure Kontoauszüge vorlegen. Datenschutz ist hier also äußerst wichtig. Dazu gibt es die Richtlinie zur Härtefallordnung, in der ihr noch einmal genau nachlesen könnt, was als soziale Härte gilt, wie sich der Mindestbedarf berechnet und wie der Begriff "Einkommen" definiert wird. Alle diese Dokumente können euch dabei unterstützen zu entscheiden, ob es sich für euch lohnt, einen Antrag auf Härtefallanerkennung zu stellen. Wir würden euch aber immer dazu raten, wenn ihr euch nicht sicher seid, den Antrag einfach zu stellen. Mehr als abgelehnt werden kann er nicht und im besten Fall wird er angenommen!

Formular zur Anerkennung als Härtefall

Wie läuft das Antragstellen also ab? Wir haben für euch ein fertiges Antragsformular, welches ihr ausfüllt und zusammen mit allen notwendigen Nachweisen direkt an den Härtefallausschuss () sendet. Dann sehen auch wirklich nur die Menschen euren Antrag, die ihn sehen müssen. Zu den notwendigen Nachweisen gehören unter anderem die Immatrikulationsbescheinigung, eine Kopie des Studierendenausweises (Vorder- und Rückseite) und - wichtig! - eine schriftliche Darstellung eurer Notlage. Wenn der Härtefallausschuss dann einen Antrag erhält, ruft er eine Sitzung ein. An dieser können nur die Mitglieder des Ausschusses teilnehmen, was mindestens 3, maximal aber 5 Leute sein dürfen. Zusätzlich könnt ihr dem Teil der Sitzung beiwohnen, in dem es um euren Antrag geht. Ihr habt außerdem das Recht, später das Protokoll zu dem Teil der Sitzung einzufordern, in dem euer Fall besprochen wurde. Hier wird jetzt mithilfe der Richtlinien entschieden, ob tatsächlich ein sozialer oder finanzieller Härtefall vorliegt. Fällt die Entscheidung positiv aus, werdet ihr für das kommende Semester vom Semesterbeitrag befreit, oder er wird euch rückerstattet, abhängig davon, wann und für welches Semester ihr den Antrag stellt. Ihr könnt einen Antrag auf Befreiung bis 4 Wochen vor Beginn des Rückmeldezeitraums stellen, alle später gestellten Anträge werden als Rückerstattungsantrag gewertet. Läuft das Semester schon und ihr habt den Härtefallausschuss erst jetzt kennen gelernt, könnt ihr bis zu 3 Monate nach Semesterbeginn einen Antrag auf Rückerstattung stellen. 

Die Kosten dafür trägt dann euer StuRa, also ganz nach dem Solidaritätsprinzip wir alle. Gemeinsam, für Chancengleichheit und einen barrierefreien Zugang zu Bildung für alle!

Du hast noch Fragen zu dem Prozess? Schreib sie uns in die Kommentare oder kontaktiere direkt den Härtefallausschuss! Wir freuen uns darauf, dir zu helfen!

 

Artikelaktionen

Versenden
Drucken
abgelegt unter: