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StuRa legt die Kosten fürs ärztlichen Attest auf alle um

Der StuRa legt die Kosten für ein ärztliches Attest auf alle Studierenden um. Die Solidargemeinschaft lebt.

 

Seit dem Wintersemester 2018/2019 gelten im Krankheitsfall neue Regeln an unserer HTW Dresden: Für eine Abmeldung von einer Prüfung aus Krankheitsgründen muss nun ein ärztliches Attest vorgelegt werden, statt wie bislang eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ein Attest ist jedoch selten kostenlos, und die Kosten trägt der Versicherte.

Das veränderte Verfahren wird vom StuRa klar abgelehnt. Der offiziellen Begründung, pauschale ärztliche Atteste seien von Rechts wegen notwendig, können wir nicht folgen und unterstellen stattdessen, dass eine Repressionsmöglichkeit für nicht idealtypische Studiengänge geschaffen werden sollte. Dabei wurde nicht nur am intimsten Punkt angegriffen, der Krankheit, sondern auch alle Studierenden unter Pauschalverdacht gestellt, sich mit einer Krankschreibung Vorteile verschaffen zu wollen. Dabei wird eine Mehrbelastung in Kauf genommen, die auch jene trifft, die schlicht unverschuldet krank sind. Abgesehen davon wird ein stark erhöhter Aufwand in der Hochschulverwaltung und den Prüfungsausschüssen billigend in Kauf genommen.

Da eine Aufgabe des StuRa die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe ist, hat das Plenum des StuRa am 17.09.2019 beschlossen, die Kosten für ärztliche Atteste für alle Studierenden zu übernehmen. Als Solidargemeinschaft wird damit das finanzielle Risiko einer Krankheit zumindest teilweise abgefedert. Zu diesem Zweck wurde die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft zum Sommersemester 2020 entsprechend angepasst und ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.

Anträge auf Erstattung sollen an das Service-Büro des StuRa gestellt werden.

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