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StuRa Nothilfefonds und Überbrückungshilfe vom Bund

Ein außergewöhnliches Semester neigt sich dem Ende entgegen. Die Vorlesungszeit ist geschafft, nun gilt es, die Prüfungsphase zu überstehen. Dieses Semester war für keinen Studierenden einfach, die plötzliche totale Digitalisierung hat viele überfordert, Studierende wie Lehrende, und die soziale Isolation war zusätzlich belastend. Der StuRa war und ist bemüht, die Studierenden der HTW Dresden nach besten Kräften darin zu unterstützen, gemeinsam durch diese schwere Zeit zu kommen.


Neben unserem umfassenden Beratungsangebot haben wir für euch den Corona Nothilfefonds [1] ins Leben gerufen, um in finanzielle Not geratenen Studierenden die Hilfe bieten zu können, die von Bund und Ländern lange Zeit verwehrt blieb. Diesen haben wir selbst mit 15.000 € aufgestockt, damit wir von Stunde Null an Studierenden die dringend benötigte Hilfe zukommen lassen konnten. Aber auch viele großzügige Spenderinnen und Spender haben sich solidarisch mit uns Studierenden gezeigt, sodass das Fondsvermögen inzwischen ganze 64.399,01 € umfasst! Diese Spenden werden auch dringend benötigt, denn täglich erreichen unser Vergabegremium neue Anträge auf Unterstützung. Insgesamt 168 Anträge sind bei dem Gremium schon eingegangen. Etwa die Hälfte davon ist noch in Bearbeitung, 51 Studierende konnten mit den Geldern aber bereits gefördert werden. Das sind über 20.000 €, die aus dem Fondsvermögen schon an unsere Studierenden geflossen sind. Ohne unsere externen Unterstützer*innen wäre das nicht möglich, weshalb wir uns an dieser Stelle einmal ganz herzlich für die Solidarität und Großzügigkeit bedanken möchten, die uns entgegengebracht wurde und wird!


Inzwischen bietet auch der Bund eine Überbrückungshilfe an [2]. Der Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, kann zwischen 100€ und 500€ pro Monat betragen und kann nur für die Monate Juni, Juli und August - jeweils gesondert - gestellt werden. Für jeden neuen Monat müsst ihr hier also einen neuen Antrag stellen. Euer Alter oder die Semesteranzahl spielen bei dem Antrag keine Rolle, allerdings müsst ihr eine besondere Bedürftigkeit nachweisen können und könnt diese Überbrückungshilfe auch nur dann beantragen, wenn ihr sonst nirgendwo einen Antrag auf Förderung gestellt habt [3]. Das bedeutet auch, dass ihr auf die Förderung vom Bund kein Anrecht mehr habt, wenn ihr schon einen Antrag auf Förderung aus dem Nothilfefonds des StuRa gestellt habt. Der Antrag für die Hilfe vom Bund ist an das Studentenwerk zu stellen [4].


Der Förderungshöchssatz unseres internen Nothilfefonds liegt mit 600€ über dem des Bundes. Dieser ist zudem unter weniger strengen Kriterien zu erreichen als der Höchstsatz des Bundes. Welchen Antrag ihr am Ende ausfüllt, bleibt euch überlassen. Wir hoffen einfach, dass am Ende jeder Studierende die Unterstützung erhält, die er benötigt, um diese Krise zu überstehen und leisten mit Freuden unseren Beitrag dazu.

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