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Entlastungen in der Energiekrise - auch für Studierende?

Die Maßnahmen, mit denen die Regierung auch uns Studierenden entgegen kommen will, haben wir euch hier zusammengestellt.

 

Energiepreispauschale und Heizkostenzuschuss sind seit dem Sommer ein großes Thema, auch unter uns Studis. Denn bisher schien es so, als ob wir nur zu einem kleinen Teil überhaupt mit berücksichtigt wurden!
Neben steigenden Energiekosten kämpfen auch wir mit den sich stetig erhöhenden Lebensmittelkosten und Co. Die Maßnahmen, mit denen die Regierung auch uns Studierenden entgegen kommen will, haben wir euch hier zusammengestellt:

Heizkostenzuschuss - 230 Euro


Studierende, die BAföG oder Wohngeld empfangen, können sich schon jetzt etwas entspannen: sie erhalten den Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro automatisch mit einer der nächsten Auszahlungen.

Energiepreispauschale - 300 Euro


Auch Studierende, die ein bezahltes Praktikum, eine SHK-/WHK-Stelle oder eine andere Anstellung haben, können über ihre:n Arbeitgeber:in bereits jetzt die 300 Euro Energiepreispauschale erhalten. 
Studis, die einen Minijob (bis 450 Euro) haben, sind unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls berechtigt, die 300 Euro zu erhalten: sie müssen dazu am 01. September 2022 in ihrem Job beschäftigt gewesen sein. Es kann dabei notwendig sein, dem:r Arbeitgeber:in schriftlich zu erklären, dass es sich um das Hauptarbeitsverhältnis handelt. Dadurch wird eine mehrfache Auszahlung der Pauschale verhindert.
Studierende, die am 01. September 2022 nicht beschäftigt waren oder lediglich einen kurzfristigen Minijob haben, können die Energiepreispauschale unter Umständen erhalten, wenn sie ihre Einkommensteuererklärung für 2022 erledigen.

Mehr Informationen findet ihr auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.

Entlastungspaket III - 200 Euro


Durch das Entlastungspaket III sollen nun endlich alle rund 3 Millionen Studierende in Deutschland bedacht werden, denn dieses sieht 200 Euro Beihilfe für jeden mit Studierenden-Status - unabhängig von BAföG oder Beschäftigungsverhältnis  - vor. Wann und wie die 200 Euro aus dem Entlastungspaket III an alle Studierenden ausgezahlt werden sollen, ist bisher jedoch unklar. Wahrscheinlich wird die Auszahlung sich daher bis 2023 verzögern - wir werden euch dazu in jedem Fall auf dem Laufenden halten!

 

Einerseits freuen wir uns natürlich über die Entlastungen, besonders weil endlich alle Studierenden mit bedacht werden, und nicht nur die ca. 10 %, die BAföG empfangen. Für viele können diese Hilfen einen Unterschied machen, ob sie sich studieren überhaupt (noch) leisten können oder nicht.
Andererseits stehen wir besonders dem Entlastungspaket III auch kritisch gegenüber. “Dieser Betrag ist in Anbetracht der 30 Prozent in Armut lebender Studierender, der stetigen Inflation und in die Höhen steigenden Mieten nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Viele Studierende haben bereits durch die pandemischen Zeiten stark gelitten und werden mit der aktuellen Situation vor noch größere Herausforderungen gestellt”, sagt Katharina Tiemann, Referentin für Soziales im Student:innenRat der Universität Leipzig, in ihrer aktuellen Pressemitteilung. Auch wir würden allen Studierenden mehr und schnellere, sowie planungssichere Unterstützung wünschen.

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