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200 € (K)Einmalzahlung für Studierende

Warum die 200 € viel zu wenig sind und wie du sie ausgezahlt bekommst

 Keinmalzahlung Meme

Bereits im September 2022 hatte die Bundesregierung bekannt gegeben, dass sie Unterstützung für insgesamt fast 3,5 Millionen Studierende und Fachschüler:innen in der Krise bereitstellen wird. Die gestiegenen Kosten für Lebenserhaltung, Energie und Nebenkosten sollen durch eine einmalige Zahlung von 200 € abgefedert werden.

Doch der bisherige und sich immer weiter fortsetzende Kostenanstieg, dem wir Studierende in unserem täglichen Leben gegenüberstehen, kann durch die einmalige Zahlung von 200 € nicht ansatzweise abgedeckt werden. Viele Studierende befinden sich seit Monaten in finanziellen Notlagen, müssen zum Teil ihr Studium abbrechen. Währenddessen lässt die Einmalzahlung, die bei den meisten Hochschulen - wie auch bei uns - nicht einmal einen einzelnen Semesterbeitrag abdecken kann, weiter auf sich warten. Eine Einmalzahlung von 200 € ist ein kleiner Anfang, aber definitiv nicht ausreichend, um uns Studierenden in der aktuellen Lage wirklich langfristig zu helfen. Besonders auch vor dem Hintergrund des nicht mehr zeitgemäßen BAföG, welches nicht einmal 11 % der Studierenden in Deutschland überhaupt erhalten [1].

Ist das eine angemessene Lebensweise für junge Menschen, die versuchen einen Bildungsabschluss zu erlangen und damit in Zukunft ihren Beitrag zum Erhalt des Sozialsystems leisten sollen? Wohl eher nicht!

Carlotta Eklöh, Vorstands­mitglied der Bundes­­studierenden­vertretung freier zusammenschluss von student*innenschaften, sagt dazu:

"Eine Soforthilfe ist das schon lange nicht mehr. Die 200 Euro können das Loch im Portemonnaie bei den hohen Lebenserhaltungskosten sowieso nicht mehr stopfen. Die Armut unter uns Studierenden ist eine Dauerkrise. Diese sollte endlich mit strukturellen Reformen gelöst werden! Auch wir wollen endlich mal wieder sorgenfrei ins Kino gehen oder uns eine Reparatur in der Wohnung leisten können."
 

Und auch das Antragsverfahren ist nicht so unbürokratisch wie angekündigt - ganz im Gegenteil. Man bekommt fast den Eindruck es ist absichtlich möglichst kompliziert und alles andere als datensparsam in der Hoffnung, dass doch nicht alle 3,5 Millionen Antragsberechtigten unbedingt ihr Geld haben wollen. Immerhin wurde das mit der Digitalisierung schon verstanden und die Beantragung läuft ohne Papier.

Mehr Infos findet ihr auf der Aktionsseite keinmalzahlung200.de.

 

So, genug gemeckert. Wie kommt ihr jetzt an die 200 € ran?

Auf einmalzahlung200.de findet ihr die offizielle Anleitung vom Bund.

Antragsberechtigt sind alle, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Auch ausländische Studierende, Studierende im Urlaubssemester, bereits Exmatrikulierte und Studierende, die zu der Zeit einen Auslandsaufenthalt hatten bekommen die Einmalzahlung!

Damit ihr euch etwas leichter durch das Abenteuer der Antragstellung findet, haben wir hier eine kleine Anleitung für euch:

 

Schritt 1: PIN von der Hochschule nutzen

UPDATE!

Statt der beiden unten benannten Schritte kann der Identitätsnachweis auch über eine PIN erfolgen, die ihr in Kürze von der Hochschule mitgeteilt bekommt. In den nächsten Schritten wird das näher erläutert.

alternativ: Online-Personalausweis aktivieren

Ihr braucht ein NFC-fähiges Smartphone und euren Personalausweis.

Installiert euch die AusweisApp2. (Im Übrigen gibt es die App auch für Android ohne die Verwendung von einem Google-Account bei F-Droid.) Damit könnt ihr schon einmal schauen, ob euer Handy NFC-fähig ist und ob ihr die Online-Ausweisfunktion bereits aktiviert habt oder nicht.

Um die Online-Ausweisfunktion zu aktivieren, braucht ihr die 5-stellige Transport-PIN, die euch mit dem Personalausweis zugesendet worden sein sollte.
Habt ihr die PIN nicht (mehr), könnt ihr Sie
unter
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen. Macht das am besten gleich mit dem Handy, dann sollte die AusweisApp2 dies auch erkennen.

Die PIN wird euch anschließend per Post an eure Meldeadresse geschickt. Gebt sie in der App ein und folgt den Anweisungen.

Tipp: Bei wem die App auf dem Handy Probleme bereitet, der kann sie sich z.B. auch auf einem Windows-Rechner installieren und das Handy dann zum Scannen koppeln.

 

alternativ: ELSTER-Zertifikat erstellen

Geht auf www.elster.de und erstellt euch ein Konto. Wählt dabei als Login-Option "Zertifikatsdatei" aus und "Mit steuerlicher Identifikationsnummer anmelden".

Registriert euch mit euren Daten und eurer Steuer-ID.

Ihr bekommt eine Aktivierungs-ID per Mail zugesendet und zusätzlich noch einen Aktivierungscode per Post. Damit könnt ihr dann in eurem ELSTER-Konto das Zertifikat erstellen. Denkt dran euch das Zertifikat sinnvoll abzuspeichern, damit ihr es auch zukünftig wiederfindet. Ihr braucht das schließlich später auch mal für die Steuererklärung.

Und keine Angst: Nur weil ihr euch dort ein Konto einrichtet, heißt das nicht, dass ihr ab dann auch eine Steurerklärung abgeben müsst.

 

Schritt 2: BundID erstellen

Mit Hilfe eures aktivierten Online-Personalausweises oder ELSTER-Zertifikats könnt ihr euch nun eine BundID einrichten unter id.bund.de.

Ihr könnt euch auch erst einmal nur mit Benutzername und Passwort registrieren. Der sichere Login kann später bei den Kontoeinstellungen unter "Zugang" mit Online-Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat verknüpft werden.

Ihr müsst den sicheren Login aber nicht einrichten! Es reicht zur Antragstellung eine "einfache" BundID zu haben.

 

Schritt 3: Warten

Das können wir ja schon gut, nicht wahr?

Laut der offiziellen Website soll die Beantragung Mitte März starten.
Dafür braucht es neben eurer aktivierten BundID noch einen Zugangscode von der Hochschule.

Wer bei der Antragstellung den Identitätsnachweis nicht über die Online-Ausweisfunktion oder mit dem ELSTER-Zertifikat abschließen will, benötigt zusätzlich noch eine PIN, die ebenfalls von der Hochschule zugesendet wird.

Allen aktuell immatrikulierten Studierenden wird der Zugangscode und die PIN zeitlich versetzt an die Hochschul-Mail-Adresse zugesendet.
Wer bereits exmatrikuliert ist, erhält Zugangscode und PIN per Post an die Anschrift, die der Hochschule gemeldet wurde. Zusätzlich erhalten diese eine Hinweis-Mail, sofern eine private Mail-Adresse bei der Hochschule hinterlegt ist.

In Kürze werden die Infos auch im QIS-Portal und auf der Website des Studentensekretariats zu finden sein.

 

Schritt 4: Auszahlung beantragen

Auf der Website einmalzahlung200.de könnt ihr euch zu gegebener Zeit mit dem Zugangscode von der HTW Dresden, eurer BundID und evtl. der PIN von der Hochschule anmelden und den Antrag ausfüllen und absenden.
Wann genau das Geld dann auf unseren Konten eintrifft, weiß aber auch noch niemand so genau.

 

Geschafft! Wer das Verfahren einmal durchgestanden hat, hat neben den 200 € ehrlich gesagt noch einen Orden oder Pokal verdient, wenn ihr uns fragt! Puh!

 

Noch mehr finanzielle Unterstützung

Bei wem es gerade wirklich verdammt eng ist, kann sich weitere finanzielle Unterstützung suchen:

Härtefallausschuss der Studentinnenschaft

Über unseren Härtefallausschuss könnt ihr die Befreiung oder Rückzahlung vom Semesterbeitrag beantragen.

Alle Informationen und erforderlichen Nachweise sowie das Formular zur Antragstellung findet ihr auf unserer Website.

Studentenwerk Dresden

Beim Studentenwerk kann eine kurzzeitige finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 1000 € beantragt werden.

Außerdem gibt es die Möglichkeit Freiessen-Karten für die Mensen des Studentenwerks zu erhalten.

Alle Infos dazu gibt es auf der Website vom Studentenwerk. Ihr könnt euch auch an die Sozialberatung vom Studentenwerk wenden.

 

 

Bei Fragen, Unklarheiten oder mit was auch immer euch sonst bedrückt könnt ihr euch gern an uns wenden unter .

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