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Zuständigkeit Assistenz Haushaltsplan

Ausschreibung der Stelle als studentische:r Angestellte:r für die Zuständigkeit zur Assistenz für den Haushaltsplan

 

Zur Sicherstellung der Erfüllung unserer Aufgaben gemäß dem Hochschulgesetz für unsere Teilkörperschaft öffentlichen Rechts sollen grundständige Aufgaben von Student:innen über eine Anstellung erledigt werden. Dabei soll es sich grundsätzlich um den Bereich der Verwaltung handeln, wobei durch die Anstellungen die mehr als 100 ehrenamtlichen studentischen Mitglieder zur studentischen Interessenvertretung unterstützt werden sollen.
Auch wenn es sich nicht um eine "klassische" Stelle einer wissenschaftlichen Hilfskraft (ohne Hochschulabschluss) handelt, da hier kein wissenschaftliches Arbeiten stattfindet, soll die Stelle ähnlich betrachtet werden wie die einer studentischen Hilfskraft an unserer HTW Dresden.

 

Dein Arbeitsumfeld

 

Als dein StuRa sind wir keine normal "kategorisierbare" Arbeitsstelle, was sich schon daran erkennen lässt, dass die Stellen im StuRa über den Semesterbeitrag finanziert werden und du deine eigene Anstellung mit finanzierst.
Nahezu alle anderen Aktiven hier sind "Unprofessionelle" beziehungsweise deine Kommiliton:innen, die neben dem Studium - in oft al­t­ru­is­tischem Charakter - Verantwortung durch die Übernahme von Funktionen zeigen.
Daher bewegen wir uns im Spannungsfeld von chaotisch jugendlicher politischer Interessenvertretung bis hin zur drögen und schmerzhaften Bürokratie einer Selbstverwaltung im öffentlichen Sektor.

Das vergleichsweise besonders legere Arbeitsumfeld bietet viel Raum zur Ausgestaltung des Arbeitsplatzes, beispielsweise bei den Arbeitszeiten. Durch die überwiegend Ehrenamtlichen wird beim StuRa üblicher Weise bis in den Abend gearbeitet, auch da frühestens am Nachmittag größere reguläre Sitzungen abgehalten werden können. Gerade auch im Bezug auf Studienleistungen, wird auf Sitzungen während des Prüfungsabschnittes verzichtet. Daher ist auch für dich eine flexible Arbeitszeiteinteilung möglich.

Darüber hinaus soll durch angestellte Student:innen beim StuRa das bewältigt werden, was an zu erledigenden Aufgaben als wichtig und dringlich erscheint, aber durch die anderen ehrenamtlichen Aktiven gerade nicht geleistet werden kann. Auch wollen wir so die Möglichkeit bieten, dass sich nicht nur finanziell gut situierte Student:innen im StuRa der Aufgabenbewältigung widmen können.

 

studentische:r Angestellte:r für Verwaltungsaufgaben

Zuständigkeit

Assistenz Haushaltsplan

Referat Finanzen

Umfang

monatlich 10 Stunden (1/16 Vollzeit)

Zweck

Der StuRa ist das zwangsläufige Organ der Studentinnenschaft. Die Studentinnenschaft ist eine durch das Land Sachsen geschaffene Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, der gesetzliche Aufgaben übertragen wurden. Zur Erfüllung der Aufgaben ist die Hochschule lediglich verpflichtet dem StuRa Verwaltungsräume bereitzustellen. Um alle restlichen fehlenden Einnahmen erhalten zu können, die notwendig sind, um die Ausgaben zu decken, wird dem StuRa das Recht gegeben Beiträge von allen Mitgliedern der Studentinnenschaft - also den Student:innen selbst - zu erheben.
Der StuRa muss einen Haushalt mit den geplanten Einnahmen und Ausgaben erstellen. Der erstellte Haushaltsplan ist dem Rektorat vorzulegen. Der Haushaltsplan kann dann ausgeführt werden. Nach dem Ende des Haushaltsjahres und einer durchgeführten Innenrevision durch die Hochschule kann die für den Haushaltsplan verantwortliche Person durch den StuRa entlastet werden.

Aufgaben

Unterstützung bei der Betreuung (Erstellung, Berichterstattung und mögliche Anpassung) vom Haushaltsplan

  • kontinuierliche Betreuung vom aktuellen Haushaltsplan
    • Führen von einem Ist-Soll-Vergleich
    • Ermittlung aktueller Daten zur quartalsweisen Berichterstattung gemäß der Finanzordnung, insbesondere auch gegenüber dem StuRa
  • (verwaltungsmäßige) Erstellung vom kommenden Haushaltsplan (für das kommende Haushaltsjahr)
    • Einholen der (finanziellen) Jahresplanung von allen verschiedenen Stellen im und beim StuRa, etwa insbesondere den Referaten, samt Erklärungen zur Nachvollziehbarkeit der Zweckmäßigkeit der geplanten Verwendung von finanziellen Mitteln
    • Erstellung eines Entwurfes für den Haushaltsplan (anhand einer bestehenden Vorlage) samt der Ermittlung von Beträgen (geplanter Einnahmen und Ausgaben) zur Ermittlung der Beiträge (der Studentinnenschaft)
    • Darstellung von wesentlichen geplanten Änderungen zu den Haushalten vorheriger Haushaltsjahre, insbesondere auch für die Bereitstellung beim für den Haushaltsplan zuständigen Ausschuss zur Beratung und Vorbereitung der Entscheidung
  • Beratung und Erklärung zum Wesen vom Haushaltsplan, insbesondere auch innerhalb vom StuRa
  • Weiterentwicklung der Vorlage für einen Haushaltsplan

Anforderungen

muss
  • Bereitschaft sich mit einer "nicht ganz trivialen" Tabellenkalkulation auseinanderzusetzen
  • Verständnis für Notwendigkeit zur Erstellung von Haushaltsplänen (als Körperschaft öffentlichen Rechts zur Erfüllung von Aufgaben beim Recht der Selbstverwaltung mit dem Recht zur Erhebung von Beiträgen durch die Mitglieder)
  • Bereitschaft auch insbesondere im letzten Quartal des Haushaltsjahres (aktuell auch Kalenderjahr) zu arbeiten
soll
  • Kennen vom Unterschied zwischen dem Referat Finanzen und der Verantwortlichkeit Haushaltsplan
  • Verständnis für die Finanzordnung, insbesondere zur Ermittlung vom Beitrag der Studentinnenschaft
  • Bereitschaft zum Besuch einer Schulung zum Aufstellen eines Haushaltsplanes im öffentlichen Sektor
  • Bereitschaft sich mit dem Wesen von Rechtsnormen zum Finanzwesen, die für den StuRa relevant sind, auseinanderzusetzen, wie etwa mit der SäHO (und entsprechender VwV)
  • gute Deutschkenntnisse
kann

Zuordnung

Referat Finanzen

 

Arbeitsbedingungen

 

Bewusst lehnen wir uns an den Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden an, wobei - auch wenn wir keine Tätigkeiten in der Wissenschaft anbieten, sondern in der Verwaltung - wir alle als sogenannte studentische Hilfskraft (wissenschaftliche Hilfskraft ohne Abschluss) vergüten. Unabhängig von unserem Anspruch als studentische Interessenvertretung richtet sich danach auch der Modus zur Ermittlung von zu vergütenden Arbeitsstunden, Urlaub und ähnlichem. Bei Verbesserungen oder Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen an unserer HTW Dresden werden wir dem entsprechen wollen.

Grundsätzlich ist das Referat Personal bei allen Angestellten für Weisungen vorgesetzt. Fachlich vorgesetzt sollen immer diejenigen sein, die für die Funktion im Amt sind, denen die Stelle zugeordnet ist. Alle sollten auch Student:innen sein, wie du und ich.

Der StuRa erwartet, dass nachweislich die Arbeitszeiten vermerkt und vorgelegt werden. Arbeitsergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Auch die Dokumente zur Einarbeitung für die Stelle sollen zur Übergabe an Nachfolgende stets durch die Angestellten verbessert werden.

 

Bewerbung

 

Deine Bewerbung - in Form einer kurzen Vorstellung und Motivation - richtest du bitte per Mail von deinem Mail-Konto bei der Hochschule an

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