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1. Arbeitstreffen Betriebsprüfung Deutsche Rentenversicherung 2020

Wann 18.07.2020
von 14:00 bis 15:00
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Anwesende


 
Wir haben ein Schreiben vom Lohnsteuerbüro erhalten, dass sie im September eine Sammelprüfung der Deutsche Rentenversicherung (Bund) haben, wobei auch wir als StuRa geprüft werden sollen.

 

Das Lohnsteuerbüro bietet eine Prüfung in deren Hause an, die uns 60 € netto kostet und durch uns genehmigt werden muss.

In dem Zusammenhang soll durch uns auch ein mehrseitiges Formblatt für die Künstlersozialkasse ausgefüllt werden. Dabei sollen Angaben zum Zweck des Betriebes und Aufträge für Kunstschaffende gemacht werden. Grundsätzlich ist nicht bekannt, dass der StuRa in den vergangen Jahren Kunstschaffende Aufträge zum Erstellen von Werken beauftragt hätte. (Es wird nach der Erstellung von Werbeartikeln und solchen Dingen gefragt.) Neben den Tätigkeiten, die Mitglieder des StuRa für den StuRa übernommen haben, gab es nur wenige Veranstaltungen mit der Beteiligung von "Externen". Dabei handelte es sich Konzerte, Partys und Kabarett, wobei alle Veranstaltungen (gezielt) keinen Gewinn erwirtschafteten sollten, sondern (leider) eher sogar Verluste verursachten. Es ist ja schlecht vorstellbar, dass nun plötzlich darauf noch Abgaben entfallen sollen.

 

Paul kam damit nur in Berührung, da es hieß, dass das eine Angelegenheit vom Referat Personal sei, weswegen auch der Brief im Fach vom Referat Personal landete. Paul bestreitet eine (maßgebliche) Zuständigkeit vom Referat Personal für eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Er denkt, dass das "Baustelle" vom Referat Finanzen sei. Aus Sicht vom Referat Personal will er damit eigentlich gar nichts zu tun haben. Jedoch erklärt er sich bereit, dass er - mit Duldung von den Sprecherinnen als Vorstand der Geschäftsführung - alles unterschreibt, was nötig ist, wenn das das Referat Finanzen so will.

 

Paul hat - als liebevolle Vorarbeit für Jennifer, die Prüfungen zu absolvieren hat - Fragen erstellt:

 

Soll die Genehmigung an das Lohnsteuerbüro gegeben werden, dass dort die Betriebsprüfung durchgeführt wird?

Pro:
Es geht uns hoffentlich kein Mensch auf den Geist und unser Aufwand - etwa einen Termin mit zur Bereitstellung der zu prüfenden Bücher - bleibt gering.

Contra:
Mögliche Rückfragen und Nachforderungen können nicht gleich sofort geklärt werden.
Das unklare Ding mit der Künstlersozialkasse könnte (spätestens vor Ort) geklärt werden, sodass wir das richtig machen, auch für die Zukunft.

Jennifer: Wir sollten das auf jeden Fall über das Lohnbüro laufen lassen, da uns das nur zusätzlichen Aufwand und sehr viel Zeit kostet, wenn wir die Prüfung allein vornehmen. 60,00 Euro sind da wirklich ein fairer Preis.

 

Wie wollen wir mit dem Formular für die Künstlersozialkasse umgehen?

Jennifer: Wir sollten das besten Wissens und Gewissens ausfüllen. An sich haben wir da nicht allzu viel zu befürchten.

Wollen wir erst einmal bei Künstlersozialkasse unverbindlich anfragen, anhand von Beispielen (SEP, RaP, Keule)? (Wer würde das erarbeiten? Wer würde es offiziell versenden?)

Jennifer: Ich würde ungern als StuRa der HTW Dresden da anrufen, da wir eventuell sonst schlafende Hunde wecken. Für die Ausfüllung des Formulars ist mir nur eines unklar: Wir können bei der Erstellung von Websites oder Flyern nicht überall "nein" ankreuzen, da wir durchaus vorher genannter erstellt haben, aber eben in Eigenleistung. Kreuzen wir dort jedoch "ja" an, dann gilt für mich sowohl "erstellt", als auch "erstellen lassen" und Zweiteres stimmt eben einfach nicht. Leider lässt sich im Internet dazu keine "Ausfüllhilfe" finden.

-> Jennifer ruft "anonym" bei der Servicehotline der Künstlersozialkasse an und fragt nach, wie das zu verstehen ist.

Wollen wir das einfach (besten Wissens und Gewissens) selbst ausfüllen?

Jennifer: Genau das machen wir!

 

Im Übrigen schlägt Paul für den Punkt 2.1 (Was ist der Zweck Ihres Unternehmens?) folgende Formulierung vor:

Wir sind kein Unternehmen, sondern eine studentische Interessenvertretung, die als Teilkörperschaft öffentlichen Rechts den gesetzlichen Aufgaben der Selbstverwaltung gemäß § 24 SächsHSFG nachkommt.

Jennifer: Würde ich so übernehmen, dann ist alles glasklar.

 

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