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Änderung Härtefallordnung: Daten der Befreiung oder Rückerstattung von bewilligten Anträgen sollen dem Vorstand bekannt werden

22/23-03-011: Änderung der Härtefallordnung zur Verarbeitung von personenbezogener Daten für den StuRa 2022/2023

 

Antrag

Antragstellerin

Härtefallausschuss

Antragsdatum

2022-09-27

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:

Füge in der Härtefallordnung bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben
für den Vorstand hinzu.

Begründung zum Antrag

Ist durch den HFA ein Härtefall festgestellt worden, so erfolgen Beitragsübernahmen oder Beitragsrückerstattungen durch Auszahlung an die Studierenden. Nach §14 Finanzordnung der Studentinnenschaft bedürfen Ein- und Auszahlungen der sachlichen Prüfung der Referatsleiitung oder des vorstandes. Da der HFA keinem Referat zugeordnet ist, ist die sachliche Prüfung vom Vorstand durchzuführen. Dies wird mit diesem Antrag in die Härtefallordnung eingepflegt.

Die sachliche Prüfung beschränkt sich dabei lediglich auf die Feststellung, dass ein Härtefall festgestellt worden ist, nicht jedoch auf die höchstpersönlichen Umstände, die zur Feststellung betrachtet worden.

 

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

[von den Antragsstellenden auszufüllen]

Anlagen

Härtefallordnung

Änderungsanträge

Füge bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben, 
"der für die sachliche Richtigkeit zeichnenden Personen gemäß Finanzordnung"
hinzu.
Änderungsantrag von Antragstellerin übernommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

3. Sitzung Plenum 2022/2023
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2022-10-04

Beschlussfähigkeit

11 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 11
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, die Härtefallordnung wie folgt zu ändern:

Füge bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben, 
"der für die sachliche Richtigkeit zeichnenden Personen gemäß Finanzordnung"
hinzu.

Ausfertigung

2022-10-10
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung

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Paul Riegel
Paul Riegel sagt
03.10.2022 21:39

Änderungsantrag
Ersetze den Antragstext durch
Füge bei § Verarbeitung personenbezogener Daten Absatz 2 (Bekanntwerden der Daten) Nummer 3 (Bekanntwerden der Daten bei Bewilligung des Antrages als Härtefall) einen Buchstaben
der für die sachliche Richtigkeit zeichnenden Personen gemäß Finanzordnung
hinzu.
Begründung:
Es wird vermieden, dass ein (gesamtes) Komitee benannt wird.
Es wird vermieden, dass eine bestimmte Stelle (Bezeichnung) verwendet wird. [Wenn was in § Sachliche und rechnerische Richtigkeit FO geändert wird, dann hat kein Mensch Ahnung, dass das auch in der HärteO geändert werden muss.]
Die Änderung selbst - also es soll nur eine weiterer Punkt hinzugefügt - wird erkennbar.