2. Sitzung FAK WiWi 2022/2023

2. Sitzung des Fakultätsarbeitskreises Wirtschaftswissenschaften (FAK WiWi) 2022/2023
Wann 07.12.2022
von 17:00 bis 18:00
Wo A105/106
Name
Teilnehmer Mitglieder des FAK WiWi
Interessierte
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Beginn 17:12 Uhr
Ende 18:10 Uhr
Sitzungsleitung Hanna

 

Anwesende

  • Elisa Range
  • Hanna Liebrecht
  • Jenny Weichelt
  • Max Wirthgen
  • Niklas Dicks
  • Nils Scholz
  • Tom Hanke

 

ITOP 1 Berichte

Elli schickt mal ein Protokoll der letzten FakRa-Sitzung.

 

ITOP 2 BuFak WiWi Sommer 2023

28.04.2023 bis 01.05.2023 in Leipzig

Wer fährt?

  • Nils hält Workshop über Prüfungsrecht & Widersprüche; fällt aus Prios raus, wenn Workshop angenommen
  • Hanni
  • (Elli)
  • James (?) hält eventuell Workshop zu Nextcloud (??)
  • Max W. schaut mal in seinen Kalender

 

Nils erklärt kurz, was bei einer BuFaK passiert.

Vorbereitend findet eine Ost-FaK in Halle statt.

Pro forma schon mal Leute entsenden lassen vom Plenum, weil Antragsfristen tw. sehr knapp sind.

 

ITOP 3 Stellungnahme Nachwahl Dekanin

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/hopo/hs/nachrichten/ralph-reichts-prof-sonntag-zieht-es-an-den-strand

Wer nun? Mayer? Würden das alle begrüßen?

Vorschläge:

  • Prof. Mayer
  • Prof. Handke
  • Prof. Sattler

 

Empfehlung ans Rektorat per Mail aus dem FAK heraus. --> Elli

 

ITOP 4 Verabschiedung Prof. Sonntag

Findet der StuRa (FAK WiWi) es angemessen dankende Worte zur Verabschiedung von Prof. Sonntag zu finden?

Jenny: Vielleicht eine Karte und eine Schachtel Pralinen.

Elli: Er meinte auch, dass er plant, danach auch wieder zurückzukommen.

Max: Wir sagen Danke für die Arbeit und beglückwünschen ihn für die Stelle.

Hanni & Nanni kümmern sich um die Karte.

 

ITOP 5 Vorbesprechung von Themen aus dem FakRa

Elli: Neue Änderungssatzung für Praktikum der IBs im Sommersemester, sonst wurde nichts angekündigt. Sobald wie die TO haben, geben wir (wahrscheinlich sehr kurzfristig) Bescheid.

 

ITOP 6 Neue Praktikumsordnung der Bachelor-Studiengänge

Elli: Wir haben noch bis Freitag Zeit als FakRa-Mitglieder Dinge anzubringen. In der letzten Sitzung hatte ich schon das Thema angesprochen, warum es nicht möglich ist beim eigenen Unternehmen das Praktikum abzulegen und habe eine plausible Erklärung bekommen, deswegen würde ich das nicht nochmal ansprechen.

Das einzige von mir wird noch sein, dass Akademisches Auslandsamt durch Stabsstelle Internationales ersetzt wird.

Andere Anmerkungen?

Elli: Bzgl. Nicht im eigenen Unternehmen: Man hat dann eben keine Weisungsperson, wenn man es im eigenen Unternehmen macht. Als Alternative kann man es in der Gründungsschmiede machen, um trotzdem eine weisungsberechtigte Person zu haben. Man kann dabei trotzdem am eigenen Unternehmen weiter arbeiten. 

Hanni: Diese Option wird aber nicht kommuniziert, oder?

Elli: Nein.

Max: Ja, ich habe mich enthalten. Ich finde das auch uncool.

Elli: Wir haben noch einmal die Möglichkeit, uns zu äußern, deswegen würde ich das u.a. nochmal anbringen.

Niklas: Irgendwann wird die Ordnung wieder geändert werden. Es gibt ein System, wo vermerkt wird, dass bei einer zukünftigen, erneuten Änderung der Ordnung nicht vergessen werden darf.

Tom: Bei max. 50% Homeoffice habe ich gestutzt. Da würde ich schon auf 100% gehen.

Niklas: Ich glaube, das war während Corona schon mal Thema. Es darf nur nicht im Arbeitsvertrag stehen - fertig.

Max: Thema Einzelfallprüfung... Warum ist das so eine starre Regelung?

Tom: Es müsste noch einheitlich gegendert werden. --> in der Vertragsvorlage

 

ITOP 7 Ausnahmen zur Pflicht zum Auslandssemester/-praktikum bei IB und IM

Elli: Ein Gedanke, der von mir kommt und noch nicht ganz durchdacht ist:

Die Pflicht bei IB zweimal ins Ausland gehen zu müssen ist ja absolut berechtigt, ich würde mir tatsächlich nur wünschen, dass in der Studienordnung "Ausnahmen" niedergeschrieben sind (oder wenigstens die Möglichkeit zur Ausnahme, entscheidet am Ende ja dann eh der PA). Folgende Ausnahmen würden mir einfallen:

  • Krankheit (körperlich, psychisch)
  • Finanzielle Situation
  • Familiäre Situation (Schwangerschaft, Kind, Pflege, Anderes?)
  • Eigenes Unternehmen (müsste krass vernachlässigt werden)

 

Konsequenzen wären Wechsel des Studienganges, Studienabbruch o.ä. und das kann ja nicht gewollt sein. Meist kommt der Gründungsgedanke ja auch erst während der Studienzeit, was man gerade bei der Wahl von IB dann noch nicht berücksichtigt.

Wie seht ihr das generell? Welche Ausnahmen findet ihr berechtigt oder nicht? Fallen euch noch mehr ein? Vielleicht auch im Prozess der Re-Akkreditierung anbringen? (IB ist bis 29.02.2024 akkreditiert)

Max: Ich denke, man kann nicht sagen, dass man Chirurg sein will und nicht operieren will. Für mich ist es Teil von IB, dass man sich im internationalen Kontext bewegen kann. Wäre es dann nicht gut, wenn man sich dann mit einem Bereich vertraut macht, der besser zu den eigenen Fähigkeiten/Umständen passt? Der zukünftige Arbeitgeber erwartet das ja auch.

Elli: Also stört dich das auch, dass es während Corona so geregelt war? Das war ja etwas, das man auch nicht beeinflussen kann.

Max: Das waren ja externe Einflüsse. Aber wenn es um Persönliches geht: Wenn ich Maler sein will und nicht malen kann. 

Niklas: Das hatten wir - denke ich - schon mal besprochen: Aushängeschild des Studiengangs seien diese Auslandsaufenthalte - was ist dann der Unterschied zu BWL?

Hanni: Gegenargument: Eigenes Unternehmen mit Perspektive im internationalen Kontext zu arbeiten.

Jenny: Ellis Ideen sind ja wirklich nur AUSNAHMEN. Im Normalfall gehen alle IBs ja trotzdem ins Ausland. Es geht darum Menschen das Leben nicht schwerer zu machen, als es dann in deren Schicksalssituation so schon ist.

 

--> "in begründeten Einzelfällen ist eine Abweichung möglich" (o.ä. als Halbsatz hinzufügen)

--> keine Beispiele einfügen, weil es auch dafür wieder Ausnahmen gibt

--> Anbringung in der StuKo IB (durch Lotte und Sophie) und im Rahmen des Reakkreditierungsprozesses vom Studiengang

--> Prüfen, ob das Teil der MusterPO ist (dann würde es schwierig werden und muss in den Senat)

 

ITOP 8 Besetzung StuKos

Elli: Können wir vielleicht kurz eine Übersicht erfassen, wer wo wirklich aktuell aktiv ist und wo nachbesetzt werden müsste?

WIng:

  • Nils Scholz
  • Leander Kehrmann

BW:

  • Max Wirthgen -> Nachbesetzung zum WiSe 23/24 notwendig
  • Marlene Fell -> Nachbesetzung demnächst

IB:

  • Lotte Ruthe --> macht noch weiter?
  • Lotte: nächstes Semester ist mein letztes, also ich brauche eine/n Nachfolger/in. Ich habe selber keine Idee, wer. 
  • Sophie Priemer --> will eigentlich nicht mehr weitermachen (soweit ich weiß)

Master:

  • Niklas Dicks --> nächstes Semester ist das letzte --> Nachfolge finden
  • Moritz König --> nächstes Semester ist das letzte --> Nachfolge finden
  • David Lortz
  • Hannes Jensch?? mal nachfragen und eventuell nachbesetzen --> Nachfolge finden

 

Elli: Dort, wo nachbesetzt werden muss, könnte man ja eine Mail an alle Verfassen mit dem Aufruf sich zu melden. Ansonsten können wir aber auch schon mal Vorschläge aus unserem Dunstkreis sammeln.

Mein Vorschlag für IB: Tina. Aber die müsste man erstmal nochmal ernsthaft Fragen :D und wäre auch ab ca. August im Ausland (, aber das betrifft ja fast alle IBs).

Niklas: Mittlerweile findet das auch teilweise online/hybrid statt. Also sollte das kein Problem sein.

Jenny: Nochmal in die WhatsApp Gruppen und per Mail schreiben.

Elli: Zum Sommersemester suchen? Oder schon im Januar mal einen Aufruf starten.

 

ITOP 9 Englischsprachige Studien- und Prüfungsordnungen

Niklas: Mir ist aufgefallen, dass es keine englische Übersetzung von Studien-/ Prüfungsordnungen gibt. Selbst die Ordnungen für den rein englischsprachigen Studiengang International Management sind ausschließlich auf Deutsch.

Ich habe das Thema auf die nächste StuKo-TO setzen lassen. Hier muss eine Lösung her!

Ähnliches Thema: Es gibt keine Übersetzung von den Definitionen der Prüfungsformen (Was ist eine SP, MP, APL?) --> Das ist relevant vor allem für ausländische Studierende.

Hanna: Das Problem ist, dass die dann nicht rechtlich bindend sind, das ist mir bei dem neuen Bewerbungsportal, das es für das nächste Semester geben soll, aufgefallen. (zumindest habe ich öfter gehört, dass das das Problem mit englischsprachigen Texten an der HTW ist)

Nils: Also das kommt drauf an, muss man prüfen lassen. Grundsätzlich ist es rechtlich geregelt, dass die Amtssprache deutsch ist, allerdings handhaben es einige Ämter so, dass Sie eine englische Übersetzung anbieten mit dem Disclaimer, dass im Falle eines Rechtsstreits die deutsche Version gilt. Ich kann da in bei meinen ehemaligen Dienstherren anfragen.

 

--> in den StuKos und im FakRa thematisieren, damit es von mehreren Seiten kommt

 

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