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Umweltordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Umweltordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Umweltordnung - UmwO)

 

Umweltordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(studentische Umweltordnung - UmwO)

als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
Vom 3. September 2019

 

Aufgrund von § 12 Ordnungen Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Grundordnung – GrundO) vom 16. Oktober 2018 hat der Studentinnen- und Studentenrat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Ordnung erlassen.

 

§ Umweltbelange

 

  1. 1Einweggegenstände sollen nicht beschafft werden.
    2Eine Erstattung der Ausgaben solcher Beschaffungen ist nicht möglich.
    3Ist die Benutzung von Einweggegenständen unumgänglich, sind Gegenständen aus nachwachsenden Rohstoffen zu bevorzugen.

  2. 1Geschenke (für Merchandise, als Give-aways oder Goodies, etwa für Erstitüten) sollen kein "Abfall" sein.
    2Geschenke müssen für die Mehrheit der Beschenkten einen erkennbaren Nutzen (Mehrwert) darstellen. 
    3Kunststoffe (etwa Ac­ces­soires mit geringen Gebrauchswert) sind zu vermeiden.

  3. Vergleichbar zu Finanzverantwortlichen bei finanziellen Belangen (etwa gemäß § 1 Abs. 4 FO oder gemäß § 20 FO), hat die Beauftragung Umwelt das Recht für ein Veto bei ökologischen Belangen.

 

§ Inkrafttreten

 

Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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