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Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates

Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-Geschäftsordnung - StuRa-GO) vom 15. Oktober 2019

 

Geschäftsordnung des Studentinnen- und Studentenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(StuRa-Geschäftsordnung – StuRa-GO)

als Teil der Ordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden
Vom 15. Oktober 2019

 

§ Geltungsbereich

 

Dieses Geschäftsordnung gilt für das Plenum gemäß StuRa-GrundO.

 

§ Abgrenzung

 

Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung

  1. des deutschen Bundestages;

  2. des Sächsischen Landtages;

  3. des Senates HTW Dresden.

 

§ Anträge zur Sitzung

 

Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen mit jeweiliger Mehrheit zu einer Sitzung zulässig sein:

  1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag) [ohne weitere Abstimmung]

  2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird) [ohne weitere Abstimmung]

  3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung [Mehrheit der Anwesenden]

  4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung) [Mehrheit der Anwesenden]

  5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung [Mehrheit der Anwesenden]

  6. Nichtbehandlung eines TOP oder eines einzelnen Antrages [Mehrheit der Anwesenden]

  7. Vertagung eines TOP [Mehrheit der Anwesenden]

  8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium [Mehrheit der Anwesenden]

  9. Ausschluss der Öffentlichkeit [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

  10. Aufhebung des Ausschlusses der Öffentlichkeit [Mehrheit der Anwesenden]

  11. Einreichen eines neuen Antrages [ohne weitere Abstimmung]

  12. Einreichen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]

  13. Übernehmen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]

  14. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

  15. Aufhebung der Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

  16. Schließung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]

  17. Wiedereröffnung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]

  18. Schließung der Debatte (und sofortige Beschlussfassung) [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

  19. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen TOP unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]

  20. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]

  21. Kurzweilige Sitzungspause [ohne weitere Abstimmung]

  22. Sitzungspause über 10 Minuten hinaus [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]

  23. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen [ohne weitere Abstimmung]

  24. Feststellung der Beschlussfähigkeit [ohne weitere Abstimmung]

  25. Schließung der Sitzung [Mehrheit der Anwesenden]

 

§ Fristen

 

  1. Anträge sollen mindestens sieben Tag vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.

  2. Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens vier Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.

 

§ Sitzungen

 

  1. In der Vorlesungszeit finden alle 2 Wochen Sitzungen in der Gremienblockzeit statt.

  2. 1Der StuRa tagt öffentlich.

    2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.

 

§ Beschlüsse

 

  1. 1Organe sind beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

    2Ist das Organ danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.

    3In dieser Sitzung ist das Organ beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.

    4Das Präsidium kann vorsehen, dass Organe Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen können.

  2. 1Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.

    2Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst.

 

§ Inkrafttreten

 

Die Geschäftsordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.

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