8. Sitzung Ausschuss Ordnungen des StuRa 2018

8. Sitzung des Ausschusses Ordnung des StuRa 2018
Wann 20.11.2018
von 18:30 bis 20:00
Wo A105/A106
Name
Teilnehmer Mitglieder Plenum
Mitglieder Referate
Mitglieder FSR
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iCal

 

https://pentapad.c3d2.de/p/stura-htw-dresden_a-o-stura_2018-8

 

 

Diskrepanz an Rechten in Ordnungen

 

am Beispiel FO vs. StuRa-GrundO zur Höhe des von Beschlüssen

 

 

StuRa-Go

 

Fristen & Co

hase@

 

notwendige Mehrheiten für eine Anträge (zur GO)

v@

gemäß der ursprünglichen Meldekarte 2016

 

notwendige "Kleinigkeiten"

chrisk@

Festlegung, dass alle Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind -> notwendig für Datenschutz-foo bzw. es würde einiges erleichtern

 

 

noch zu erledigende Sachen

 

 

Protokoll

 

Anwesende

  • Paul
  • JP
  • Maximilian (Hase)
  • ChrisK
  • Valeria
  • Johann

 

Begrüßung

 

Es wird klargestellt, dass die Sitzung eine gemeinschaftliche Sitzung des Ausschusses Grundordnungen der Studentinnen- und Studentenschaften sowie des Ausschusses Ordnungen des StuRa ist. Das bedeutet, dass einerseits Reglungen der gesamten Studentinnen- und Studentenschaft, aber auch Reglungen innerhalb des StuRa behandelt werden sollen.

 

Diskrepanz an Rechten in Ordnungen

am Beispiel FO vs. StuRa-GrundO zur Höhe des von Beschlüssen des Referatskollegiums

 

Daraus ergeben sich zwei Fragen:

  1. Welche Reglung soll im Konkreten gelten. Hierbei geht es um die Befugnisse des Organs Referatskollegium hinsichtlich finanzieller Belange.
  2. Welche Hierachie haben die Ordnungen? Wie wird mit konkurierenden Bestimmungen umgegangen. Anders gefragt: Welche Ordnung ist "höherwertig" beziehungsweise bevorzugt zu behandeln?

 

Paul ist der Ansicht, dass pauschal erst einmal darauf zu achten sei, dass die gleiche Sache nicht in unterschiedlichen Ordnungen zu regeln ist.

Wie am konkreten Beispiel erkannt werden kann, geht es nicht, dass Zuordnung von Kompetenzen in einer Finanzordnung geregelt werden.

Da der Finanzverantwortliche nicht anwesend ist, ist eine heutige Entscheidungsfindung unsinnig.

 

StuRa-GO

 

Fristen & Co

von hase@

 

Mäxchen hat dazu doch schon einen Entwurf für einen Antrag erstellt, oder?

Mäxchen schreibt ihn gleich noch einmal nieder, sodass er diskutiert und angepasst werden kann.

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in der StuRa-Geschäftsordnung den Paragraphen § Fristen neu zu fassen (siehe Anlage).

Begründung zum Antrag

Das bisherige Verfahren mit Bekanntgabe der Tagesordnung am Sonntag bzw. spätestens am Montag vor der nächsten StuRa-Sitzung halte ich für suboptimal. Diese (maximal) zwei Tage reichen für die meisten stimmberechtigen Mitglieder im StuRa zur ordentlichen Vorbereitung nicht aus, um sich Anträge durchzulesen und eventuelle Fragen mit dem Antragssteller im Vorfeld zu klären. Dadurch ziehen sich die Debatte hin und die Sitzung meiner Meinung nicht wirklich produktiv. Kurzfristige Anträge werden mit diesem Antrag nicht pauschal verhindert, denn diese kann man immer noch für die kommende Sitzung einreichen. Über diese nicht fristgerechten Anträge müssen dann halt nur am Anfang der Sitzung abgestimmt werden, ob sie behandelt werden.
Mit dieser Änderung der StuRa-Geschäftsordnung möchte ich den stimmberechtigen Mitgliedern mehr Zeit für die Vorbereitung der Sitzung geben. Ich habe die (vielleicht naive) Hoffnung dass dadurch die Sitzung wieder produktiver werden und nicht durch andauernde Verständnisfragen aufgehalten werden, welche man auch im Vorfeld hätte klären können.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Paragraphen § Fristen wird entsprechend des Beschlusses neu gefasst.

Anlagen

§ Fristen

  1. Anträge sollen mindestens sieben Tag vor der Sitzung dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.
  2. Der Entwurf der Tagesordnung soll mindestens vier Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.

 

notwendige Mehrheiten für eine Anträge (zur GO)

v@

gemäß der ursprünglichen Meldekarte 2016

Paul fallen dazu zwei Arten der "Implementierung" ein. Einerseits einfach bei jeder Art von Antrag zur GO die jeweilige notwendige Mehrheit dahinter schreiben. Andererseits könnte eine Auflistung der notwendigen Mehrheiten erfolgen und die jeweiligen (Nummern der) Anträge zur GO erfolgen.

Meinungsbild: Wer ist dafür die notwendige Mehrheit der Zustimmung direkt hinter jeden einzelnen Antrag zu schreiben.

Paul würde dann konkret die Ausarbeitung vornehmen. Mäxchen unterstützt jetzt gleich durch eine Erarbeitung während der Sitzung.

Antragstext

Der StuRa möge beschließen in der StuRa-Geschäftsordnung den Paragraphen § Anträge zur Sitzung neu zu fassen bzw. entsprechend anzupassen (siehe Anlage).

Begründung zum Antrag

Aktuell ist unklar welche Anträge zur Geschäftsordnung welcher notwendigen Mehrheit bedürfen. Dies wird nun behoben und jeweils direkt für jeden benannten Antrag vermerkt.

Der Paragraphen § Anträge zur Fristen wird entsprechend des Beschlusses neu gefasst.

Anlagen

§ Fristen

Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen mit jeweiliger Mehrheit zu einer Sitzung zulässig sein:

  1. Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag) [ohne weitere Abstimmung]
  2. Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird) [ohne weitere Abstimmung]
  3. Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung [Mehrheit der Anwesenden]
  4. Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung) [Mehrheit der Anwesenden]
  5. Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung [Mehrheit der Anwesenden]
  6. Nichtbehandlung eines TOP oder eines einzelnen Antrages [Mehrheit der Anwesenden]
  7. Vertagung eines TOP [Mehrheit der Anwesenden]
  8. Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium [Mehrheit der Anwesenden]
  9. Ausschluss der Öffentlichkeit [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
  10. Aufhebung des Ausschlusses der Öffentlichkeitsarbeit [Mehrheit der Anwesenden]
  11. Einreichen eines neuen Antrages [ohne weitere Abstimmung]
  12. Einreichen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
  13. Übernehmen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
  14. Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
  15. Aufhebung der Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen TOP [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
  16. Schließung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
  17. Wiedereröffnung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
  18. Schließung der Debatte (und sofortige Beschlussfassung) [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
  19. Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen TOP unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
  20. Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
  21. Kurzweilige Sitzungspause [ohne weitere Abstimmung]
  22. Sitzungspause über 10 Minuten hinaus [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
  23. Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen [ohne weitere Abstimmung]
  24. Feststellung der Beschlussfähigkeit  [ohne weitere Abstimmung]
  25. Schließung der Sitzung [Mehrheit der Anwesenden]

 

notwendige "Kleinigkeiten"

 

chrisk@

Festlegung, dass alle Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind -> notwendig für Datenschutz-foo bzw. es würde einiges erleichtern

Jo! yeah!

ChrisK weist darauf hin, dass der Bedarf der Reglung besteht und entsprechend für alle Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gelten sollte.
Alle Anwesenden teilen diese Einschätzung. Jedoch ist das ein Thema für die Geschäftsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft. Dort war das auch ohnehin so angedacht. Sie muss "einfach" nur wieder in Kraft gesetzt werden.

Paul ergänzt, dass der Grundsatz (vorübergehend) sich dennoch schon wieder in der StuRa-GO wiederfinden kann.

Antrag

Füge beim Paragraph § Sitzungen als Absatz
Der StuRa tagt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
in die StuRa-GO ein.

 

v@

Geltungsbereich ist nur das Plenum, und keines der anderen Organe (wie Referatskollegium und Co).

Antrag

Füge als neuen ersten Paragraphen
§ Geltungsbereich
Dieses Geschäftsordnung gilt für das Plenum gemäß StuRa-GrundO.
in die StuRa-GO ein.

 

v@

Antrag

Füge beim Paragraphen § Beschlüsse als Absatz
Das Organ ist zu Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig. Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden mit der Mehrheit der Stimmen der Anwesenden gefasst.
in der StuRa-GO ein.

 

Fragen und Antworten

 

Alle Anwesenden sind sich einig, dass die Sitzung auch zur Aufklärung (Klärung von Unklarheiten) dienen soll.

Valeria stellt "Verständnisfragen".

Welche Ordungen gelten für FSRä?
Es gelten alle Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft. Der FSR ist ein Organ der Studentinnen- und Studentenschaft. Der FSR hat aber das Recht sich im Rahmen dieser Ordnungen weitere Bestimmungen selbst "aufzuerlegen".

Kann ein FSR sich eine eigene Geschäftsordung geben, wenn ja muss StuRa zustimmen?
Ja kann er (sollte er vllt sogar?!), StuRa muss nicht zustimmen.Aber Kenntnisnahme.
Entwurf der zusätzlichen Bestimmungen soll grundsätzlich immer dem StuRa zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden.

Wie ist das mit der studentischen Mitwirkungsordung, § gewählte Mitglieder?
bei MItO ist z. Z. unklar ob sie überhaupt in Karft/rechtskräftig ist
Paul und Valeria nehmen das "Problem?" in Angriff, da es seit Monaten beim Präsidium rumliegt.

 

Wünsche und Anforderungen

 

Die Sitzung dient auch maßgeblich dazu, dass alle Beteigten Wünsche und Anforderungen "abkippen" können. Das gilt für die FSRs, aber auch für andere Organe (innerhalb vom StuRa).

Derzeit gibt es keine Anmerkungen. Eventuelle Hinweise können noch per Mail eingereicht werden.

 

noch zu erledigende Sachen

 

Wahlordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft)

 

Elena (als Wahlleiterin) und Paul (für die Kanzlei) haben sich da schon einmal hingesetzt. Der Druck war nur verflogen, da der Wahlausschuss die Wahl sehr frühzeitig ausschrieb und daher keine Änderung mehr vor dem Vorgang der diesjährigen Wahlen abgestimmt werden konnte.

Paul schlägt vor, dass dennoch alsbald eine Abstimmung (im StuRa) vorgenommen wird und das Inkrafttreten ist dann einfach "später" (also beispielsweise konkret 'Ablauf 2018').

 

Grundordnung (der Studentinnen- und Studentenschaft)

 

Soll mal werden.©

 

zu erledigende Dinge

 

  • kommende Sitzung unter Beteiligung einer Vertretung vom Referat Finanzen - ferner dem Ausschuss Finanzielles - wegen der Diskrepanz in FO einberufen (sp@)
  • Stand zur MitO klären (va@)
  • Antrag zu den Fristen in der StuRa-GO beim Präsidium einreichen (v@)
  • Antrag zu notwendige Mehrheiten für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO beim Präsidium einreichen (v@)
  • Antrag zur Öffentlichkeit in der StuRa-GO beim Präsidium einreichen (v@)
  • Antrag zum Klarstellung des Geltungsbereich (auf das Plenum) in der StuRa-GO beim Präsidium einreichen (v@)
  • Antrag zum Fassen von Beschlüssen für die Anträge zur Geschäftsordnung in der StuRa-GO beim Präsidium einreichen (v@)

 

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