Protokoll 5. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2024/2025
5. Sitzung Auschuss Finanzielles 2024/2025
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/a/fin/sitzungen/2024-2025/5
Datum: 2025-05-11
Beginn: 10:22 Uhr
Ende: 11:42 Uhr
Teilnehmerinnen:
Lotte
Friedrich
Stephen (ab 10:40)
Oliver-Michael
James
ITOP I. "Frühjahrsputz in der Beitragsordnung"
Friedrich: Es geht um folgenden Antrag: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/a/fin/sitzungen/2024-2025/5/fruehjahrsputz-in-der-beitragsordnung
vat@: Das sind doch praktisch 3 verschiedene Belange. Oder?
Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die
- die aktuelle, geänderte Beitragshöhe enthält,
- den immatrikulierten Studentinnen im Green Tech Year die reguläre Befreiung vom Semesterticket aufgrund des Teilzeitstudiums verwehrt und
- bei einer Rückerstattung vom Semesterticket bei Besitz eines anderen Tickets den Geltungsbereich des Deutschlandtickets statt des VVO vorsieht.
Anpassung (Erhöhung) vom Betrag für das Deutschlandticket (Semester) als Teil vom Semesterticket
vat@: Können wir bitte zum Betrag für den Beitrag für das Semesterticket für das Deutschlandticket (Semester) bitte zum Verständnis auch über den (neuen) absoluten Betrag reden: 34.80 € · 6 (Monate) = 208.80 €? (Richtig?) Das ist ja deckungsgleich mit der Betrag in der Begründung. 176.40 war der bisherige Betrag. (BTW: Das ist eine Steigerung vom Preis um 0.18367346939 %)
Der StuRa möge beschließen - trotz Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket (Semester) von 60 % · 49 € · 6 Monate auf 60 % · 58 € · 6 Monate - den Vertrag für das Deutschlandticket (Semester) nicht zu kündigen und den Semesterbeitrag entsprechend von 176.40 € auf 208.80 € zu erhöhen.
standardmäßig sollen Studentinnen im Green Tech Year ein Semesterticket erhalten
den immatrikulierten Studentinnen im Green Tech Year die reguläre Befreiung vom Semesterticket aufgrund des Teilzeitstudiums verwehrt und
Der StuRa möge folgende Änderungen in der Beitragsordnung beschließen:
Bei
§ Befreiung für das Semesterticket Absatz (Wer ist vom Semesterticket befreit?) 1
soll
Mitglieder, die in Teilzeit studieren,
durch
Mitglieder, die in Teilzeit studieren und nicht in dem Studiengang "Green Tech Year" immatrikuliert sind,
ersetzt werden
und
füge bei
§ Rückerstattung für das Semesterticket Absatz (Wer kann vom Semesterticket auf Antrag befreit werden?) 2 eine Nummer
Mitglieder, die in Teilzeit studieren und in den Studiengang "Green Tech Year" immatrikuliert sind,
ein.
Rückerstattung vom Semesterticket bei Besitz eines anderen Tickets den Geltungsbereich des Deutschlandtickets statt des VVO
vat@: Das war doch schon beschlossen oder? Kann es sein, dass es sich nur um einen Fehler bei der Ausfertigung handelt? (Ich mag nicht ausschließen, dass ich da mit was "verkackt" habe.) Wenn das der Fall ist, dann sollten wir doch einfach die Ausfertigung "gerade ziehen", oder?
vat@: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2023-2024/6/antraege/17
vat@: https://www.stura.htw-dresden.de/stura/a/fin/bo/beitragsordnung-der-studentinnenschaft-vom-17-dezember-2024/beitragsordnung-der-studentinnenschaft#paragraph-rueckerstattung-am-ende-vom-semester
§ 8b Rückerstattung für das Semesterticket (am Ende vom Semester)
Antrag 3: Antragstext:
Der StuRa möge beschließen, in der Beitragsordnung unter
§ 8b Rückerstattung für das Semesterticket (am Ende vom Semester):
1. Der Betrag für das Semesterticket gemäß § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung Abs. 3 kann Mitgliedern, die einen Nachweis über den Besitz eines anderen gültigen Tickets für den Geltungsbereich der VVO GmbH während des jeweiligen Semesters vorlegen können, am Ende vom Semester auf Antrag zurückerstattet werden.
durch
1. Der Betrag für das Semesterticket gemäß § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung Abs. 3 kann Mitgliedern, die einen Nachweis über den Besitz eines anderen gültigen Tickets für den Geltungsbereich des Semestertickets während des jeweiligen Semesters vorlegen können, am Ende vom Semester auf Antrag zurückerstattet werden.
zu ersetzen.
Friedrich: Danke Paul, dass du uns schon so gut
zugearbeitet hast, ich denke, dass wir das im Prinzip so übernehmen können, oder?
Vorschlag zum weiteren Verfahren:
- Neue Anträge anfertigen und einreichen oder den alten Antrag bearbeiten?
- Weiterleiten an Referat Finanzen?
James: Ich finde den Antragstitel unprofessionell und würde die drei Dinge in drei Einzelanträge splitten.
olligathor@: Das machen wir so und legen dann die drei Anträge Gwyn vor und reichen das als Ausschuss Finanzielles den Antrag ein
Antrag 1: Anpassung (Erhöhung) des Betrages für das Deutschlandticket als Teil vom Semesterticket
Antrag 2: Semesterticket für Studierende im Green Tech Year
Antrag 3: Änderung des Geltungsbreiches des Semestertickets in Bezug auf die Rückerstattung des Semestertickets
olligathor@: Ich erstelle dann bei der 5. Sitzung drei Anträge und reiche die beim Präsidium ein für die nächste Plenum Sitzung. Setze dann per E-Mail auch den Bereich Semesterticket in CC und den Vorstand.
Friedrich: Mega cool, danke dir!
ITOP II. AE-Änderung: Keine Mindestmitwirkung von 90 h für Nicht-mehrjährige
Tino schrieb:
"Grüße,
wir haben gestern im Ausschuss Personelles länger über einen Punkt debattiert, den wir gern zeitnah ändern würden und dafür eure Zuarbeit brauchen würden.
Kurzer Abriss zur Situation:
Aktuell muss man entweder mehrjährig in Gremien aktiv gewesen sein oder mindestens 90 h im Quartal gewirkt haben, um AE ausgezahlt zu bekommen. Jemand der nur 70 h mitgewirkt hat, bekommt keinen Cent.
Die Logik dahinter ist recht einleuchtend, da man ja für seine Mitwirkung ein Verlängerung der Förderungshöchstdauer (Gremiensemester) erhält. Bei Mehrjährigkeit besteht dieses "Goodie" nicht mehr und daher zahlen wir ab der ersten Stunde Mitwirkung aus.
Für Q1 2025 sind es 20 Personen die trotz Mitwirkung keine AE erhalten. Davon ca. 3 Personen mit einer zeitlichen Mitwirkung von 50-70 h. Bei den anderen eher im Bereich <30 h.
Wir würden dies gern ändern und auch für neue, nicht mehrjährig mitwirkende StuRis eine Auszahlung ermöglichen, auch wenn sie "nur" 30h mitgewirkt haben.
Unsere Gründe dafür:
- Nicht für alle StuRa Mitglieder ist das Gremiensemester überhaupt von Relevanz, für viele wären 50 € im Quartal ein viel besseres Danke
- Der Erhalt ist meist in weiter Ferne und steht damit nicht direkt im zeitlichen Kontext der Mitwirkung -> Zusammenhang wird gedanklich nicht hergestellt, dass ist bei der finanziellen Auszahlung anders
- Auch kleine Auszahlungen wirken wertschätzend und könnten zu einer längeren Bindung und vielleicht auch mehr Mitwirkung führen
- Der Betrag wäre nicht übermäßig hoch
Wir denken also, dass wir gut begründet von bisherigen Verfahren abweichen sollten und die Ordnung dementsprechend anpassen sollten.
Was zu diskutieren wäre:
- Soll es dennoch eine untere Grenze geben, egal ob zeitlicher Natur oder vielleicht auch Minimalgrenze der Auszahlung? Denkbar wären mindestens 30h (damit reicht bloße Anwesenheit bei Sitzungen nicht aus) oder mindestens 20 €
- Welcher Aufwand würde bei Finanzen entstehen -> zum Beispiel 15 Überweisungen im Quartal mehr -> damit mehr Aufwand für James etc.
- Was bedeutet das finanziell, zum Beispiel für den Haushaltsposten?
Gern würde ich das Thema ins übernächste Plenum einbringen, daher wäre eine Behandlung im Referat Finanzen und gern auch im Ausschuss Finanzielles sinnvoll. Lasst mir gern euren Input zukommen und fragt bei Fragen ;)
Liebe Grüße
Tino"
Friedrich: Ich befürworte grundsätzlich erstmal sowohl die Grenze von 30h als auch eine Auszahlungsgrenze, es kommt doch vermutlich zu einem erheblichen Mehraufwand, der sich nicht unbedingt lohnt, wenn 30 Menschen z.B. einen marginalen Betrag von 12 € erhalten.
Da wir ja sowieso schon eine Mindestanzahl Stunden haben (oder?), wäre es wohl einfacher, diese Grenze runterzuschrauben.
James: Der Aufwand ist zu vernachlässigen.
olligathor@: Ab wann soll das in Kraft treten direkt im nächsten Quartal oder erst Beginn 2026? Das ist vielleicht eine Frage die man noch kurz diskutieren könnte.
Friedrich: Das ist die Frage, ob das mit dem Haushalt funktioniert.
Ich habe das Gefühl, dass wenn wir uns zum ersten Punkt positioniert haben, der Rest beim Referat Finanzen liegt.
Lotte: Ich befürworte auch die Grenze der 30h, meinetwegen könnten wir es auch auf 40h erhöhen, aber das macht den Brei auch nicht rund. Ich finde die verringgerung der Mindestgrenze auch gut, besonders weil es immer mehr Bachelor-Studiengänge gibt. Ich z.B. konnte mir erst für das 6. Semester ein Gremiensemester nehmen, da ich erst während meines dritten Semesters im Stura mitgemacht habe (es ist ja sehr verständlich, dass man sich im ersten Studienjahr erstmal eingrooven muss). Dadurch bringen die Freiversuche auch nichts mehr, da ich im 6. Semester keine Klausuren habe. +1
James: Die Frage besteht, ob man weiterhin zwischen mehrjährig und nicht mehrjährig unterscheiden möchte, aber das wäre dann ein separater Antrag.
Stellungsnahme Ausschuss Finanzielles:
Wir befürworten die Änderung von der Reduzierung von 90 Stunden auf 30 Stunden im Quartal. Die Mehrjähigkeit würden wir weiterhin bestehen lassen.
ITOP III. Keine Erstattung von Zweit- oder Langzeitstudiengebühren im anerkannten Härtefall
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/plenum/sitzungen/2024-2025/18/antraege/06
Friedrich: Da bedarf es wahrscheinlich einer Änderung bei
§ Antragstellung
Hierbei fällt uns auf, dass in der HärteO Verweise auf das Sächsische Hochschulgesetz sich immer noch auf das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz beziehen und damit veraltet und falsch sind.
James: Für die nächste Ausschusssitzung: Grundsätzliche Änderung der Beitragsordnung