studentische Vertretungen in den Fakultätsräten
Vorstellung der studentischen Vertretungen in den Fakultätsräten
Die studentische Vertretungen in den Fakultätsräten wirken mit 1 bis zu 3 von 7 bis 15 Stimmen für die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten mit. So werden bestmöglich die Daseinsberechtigungen der Studiengänge an den Fakultäten unserer HTW Dresden vertreten. Ergänzend zu der Mehrheit von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern herrschen zur Lenkung ergänzend beispielsweise noch die beratenden Stimmen der Mitglieder des Dekanates.
Aufgaben
- Erfüllung der Zuständigkeiten des Senates gemäß § 88 SächsHSG
- Vertretung unserer Mitgliedergruppe gemäß § 50 SächsHSG
- Mitwirkung nach Art und Umfang der Belange der Studentinnen und Studenten gemäß § 2 Abs. 1 studentische Grundordnung für die größten Mitgliedergruppe an unserer HTW Dresden

