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Vorstellung der geänderten Grundordnung 2018

Vorstellung der geänderten Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der geänderten Grundordnung des StuRa 2018
Wann 16.01.2018
von 18:00 bis 21:00
Wo A105/A106
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Das Treffen dient zur Vorstellung der geänderten Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft und der geänderten Grundordnung des StuRa 2018.

 

Änderung der Grundordnung für den Wechsel der Legislatur 2017/2018 aufheben?

 

Klärung zu möglichen Fragen rund um die tatsächliche Änderung

 

  • Gibt es allgemeine Unklarheiten zu den gesetzlichen Bestimmungen, etwa das Hochschulgesetz, die als Rahmenbedingungen betrachtet werden müssen?
  • Gibt es allgemeine Unklarheiten zur Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft, ferner zur Grundordnung des Studentinnen- und Studentenrates?

 

Rechtfertigung des Vorgangs, des Standes und möglichen Ausgangs

 

  • Ja, eine solche Änderung - insbesondere unter solchen (zeitlichen) Umständen - ist krass!
  • Ja, es werden Details "nachgebessert" werden müssen.
  • Ja, es kann auch "einfach" wieder "zurückgedreht" werden.

 

Im Übrigen kann sich vielleicht auch bedacht werden wer das wieso entschieden hat. Kann angenommen werden, dass durch die Änderung Nachteile für Aktive zur studentischen Interessenvertretung entstehen sollen?

 

(konzeptionelle) Änderung in den Grundordnungen

 

please take a look … works for me

 

Gründe, ferner Begründung zum Antrag

 

  • Was spricht (aus inhaltlichen Gründen) für die Änderung?
  • Was spricht (aus inhaltlichen Gründen) für die Aufhebung der Änderung?

 

formale Bedenken

 

  • Welche formalen Bedenken gibt es?
  • Was erscheint nötig, um die formalen Bedenken auszuräumen?

 

  • fehlende Klarstellung zu Übergangsbestimmungen (Wer schiebt wieso Panik? Der StuRa kann jederzeit Klarstellungen befassen, wenn das nötig werden sollte. Oder?)
  • künftiger Modus für Wahlen (Bezug zwischen den Gremien; Zusammensetzung der Gremien; Anpassung der Wahlordnung)
    • Was ist gewünscht?
      • (Die Debatte vielleicht entspannt erst im Sommersemester führen? Da ist dann noch über ein halbes Jahr Zeit.)
      • Erst einmal einfach wieder Wahl der Fachausschüsse durch die Studentinnen und Studenten der jeweiligen Studiengänge (ferner Fakultät)?
      • Jedoch vielleicht nun Wahl des StuRa auch durch alle Studentinnen- und Studenten, auch gern durch Wahlkreise entsprechend der jeweiligen Studiengänge (ferner Fakultäten).

 

Beim StuRa sollte ein Beschluss gefasst werden, der folgendes klarstellt (Übergangsregelung):

  • Bis zum Erlass einer neuen Wahlordnung wird in Anlehnung an das Verfahren für die Wahl zu den Fachschaftsräten gewählt.
  • Ordnungen und Gremien, die nicht explizit durch den StuRa (2/3 Mehrheit) im Zuge der erneuerten Grundordnung ersetzt werden, behalten bis auf weiteres ihre Wirkung und Funktion bei .
  • Solange noch keine Fachausschüsse oder der StuRa neu gewählt wurden (mutmaßlich November 2018) bleiben Fachschaftsräte und ihrer Vertretung im StuRa bestehen. Rechte und Pflichten, die gemäß Hochschulgesetz oder ander Rechtsnorm bestehen, werden weiterhin durch den FSR bedient.
  • Wenn an gewissen Stellen in Ordnungen das Wort "Fachschaftsrat" oder das Kürzel "FSR" auftritt ist dies auf den einzelnen Fachausschuss anzuwenden.
  •  Fachausschüsse übernehmen bis auf weiteres die Aufgaben, Recht und Pflichten der Fachschaftsräte und dürfen sich bis auf weiteres auch als "Fachschaftsrat" bezeichnen, sowie deren Insignien benutzen.

 

letzte liebe Wort

 

Es wäre echt nett zu wissen, ob final noch wer eine "Bedrohung" (Nachteil, der nicht mit politischem Willen abgewendet werden kann) erkennen kann. Das Schaffen von Nachteilen war nämlich nicht beabsichtigt.

 

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