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AE Verwaltung I 2017

2017-05-076 : Aufwandsentschädigung für das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation im Quartal I 2017

Antrag

AntragstellerIn

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Antragsdatum

31.03.2017

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den bewältigten Aufwand der Aktiven im Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation im 1. Quartal 2017 mit 1.947 € zu entschädigen.

Begründung zum Antrag

Einerseits wurden "die üblichen Aufgaben" im Referat bestritten. Andererseits bestand ein wesentlicher Aufwand in der Bewältigung des Aufwandes von "Liegengebliebenen". Der Diskurs und die Erledigung reichte von Themen "Beschaffung von Kaffee" bis zu "Weisung gegenüber Angestellten". (Das Spektrum reichte auch von (ernst gemeinten doof zugerufenen) angenommenen Anfragen "Verwaltung, wo ist denn eine Käsereibe?!" bis zum Verfassen von Antwortschreiben "Somit beantworten wir als StuRa Ihnen als Hochschulverwaltung das Schreiben zur Bereitstellung von Verwaltungsräumen wie folgt ...".) Aber das "Angehen" zur Bewältigung des Aufwandes, der sich durch die (vergleichsweise geringe) neue Gliederung vom StuRa durch den Erlass der Grundordnung ergibt, ging vom Referat aus. Aber es wurde auch bei der Aufnahme der Arbeit der neuen Sprecherinnen und Sprecher mit unterstützt.

Manche Details können den Protokollen der Sitzungen des Referates entnommen werden. Darüber hinaus wurde eine Art Rechenschaftsbericht für das laufende Jahr (Legislatur (als auch Haushaltsjahr)) erstellt. Wegen vergleichsweise hohen weiteren Aufwand wird auf ein detailliertes Aufschlüsseln der einzelnen Leitungen verzichtet. (Notfalls können exemplarische Anekdoten von "monatelang uneinbringbare Leihgabe Laptop" oder "bewusstes Vorenthalten der Zugangsdaten zum Schlüsselkasten gegenüber dem StuRa von der vorherigen Leitung des Referates" oder "Auflösung vom Mail-Verteilers oeko-dresden@" oder "Wer betreut gerade das System zur Aufgabenverwaltung?" oder "Warum haben sich Angestellte ''persönliche'' Einträge ins Telefonbuch der Hochschule machen lassen.?" wiedergegeben werden.)

Die Ermittlung des Betrages ergibt sich aus der Kalkulation, dass alle Mitglieder des Referates zusammen den Aufwand geleistet haben, dass mindestens ein Mensch Vollzeit beschäftigt war. Etwa die Hälfte des Aufwandes wurde durch eine einzelne Person getragen. Zur rechnerischen Verortung diente der dadurch verwirkte Anspruch an BAföG (ohne Krankenkasse). Theoretisch ist das - im Sinne der Opportunitätskosten - unangemessen wenig.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die Leitung des Referates wird einen Tabelle zur Verteilung erstellen - wie selbstverständlich auch alle anderen Beschlüsse - dem StuRa bekanntgeben.. Hierbei soll nicht die Aufteilung von Aufwandsentschädigung im Vordergrund stehen, sondern die Einschätzung wie hoch der Anteil bei der Bewältigung des geleisteten Aufwandes der einzelnen Aktiven war. Nach Ansicht der Leitung geht es nicht um das Verteilen von Geld, sondern um das Gewähren der Anerkennung von Leistung.

Auf ein aufgegliedertes Stellen von Anträgen zur Entschädigung des Aufwandes für die einzelnen Bereiche wurde verzichtet. Wäre das anders gewünscht, so könnte das durch zusätzlichen Aufwand geleistet werden.

Änderungsantrag

FSR WiWi: ersetze "1.947 EUR" durch "973,50 EUR" - abgelehnt

Anlagen

Rechenschaftsbericht des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation 2017

Entwurf für den Beschluss Verteilung AE Verwaltung I 2017

Abstimmung

Behandlung

5. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt Y

vertagt

6. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 9

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 3

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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