Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2017 / 3. Sitzung / Anträge / Umgang mit nicht besetzten Ämtern 2017

Umgang mit nicht besetzten Ämtern 2017

2017-03-050: Umgang mit nicht besetzten Ämtern 2017

Antrag

AntragstellerIn

Bereich Struktur

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Sprecherinnen und Sprecher kommissarisch Mitglieder des StuRa für Ämter der Legislatur 2017, die unbesetzt und ausgeschrieben sind, einzusetzen können. Im Falle von weniger als zwei Sprecherinnen und Sprecher - ferner der mangelnden Beschlussfähigkeit der Sprecherinnen und Sprecher - kann nur der StuRa durch das Plenum Mitglieder kommissarisch für unbesetzte Ämter einsetzen.

Begründung zum Antrag

Es gibt noch wesentliche Funktionen, etwa Referatsleitungen, die noch nicht besetzt werden konnten. Nun ist es ja nicht so, dass es dort wegen der fehlenden Besetzung nichts zu tun gibt. Praktisch bleiben leidlich die Aufgaben bei den Sprecherinnen und Sprechern hängen. (Zur Verdeutlichung möge sich vorgestellt werden, wenn eine Ministerpräsidentin Ministerien unbesetzt lassen würde.) Es soll den Sprecherinnen und Sprechern erlaubt werden, dass sie sich für die Überbrückung (bis zu einer ordentlichen Besetzung) Unterstützung heranziehen können. Die Bestellung für kommissarische Funktionen sind in Anlehnung an eine Wahl zu gestalten. Verantwortlich sind aber die Sprecherinnen und Sprecher.

Praktisch wird auch noch einmal herausgestellt, dass es den Sprecherinnen und Sprechern obliegt für nicht besetzte Ämter kommissarisch agieren zu dürfen oder auch zu müssen. Um vielleicht noch einmal direkt darauf hinzuweisen: Sprecherinnen und Sprecher dürfen und sollen ohnehin im Falle von Dringlichkeit für den gesamten StuRa Beschlüsse fassen.

Im Falle des Dramas, dass nicht einmal Sprecherinnen und Sprecher im Mindestmaß von 2 dazu gewählten Mitgliedern vorhanden sind, bleibt wohl nur das Plenum - also die gewählten Stimmberechtigten - als Stelle, die die wichtigen Ämter kommissarisch besetzen kann.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Für Ämter, die (weiterhin) ausgeschrieben sind, und somit die Suche nach geeigneten Kandidaturen bekanntgegeben ist, können Bestellungen durch die Sprecherinnen und Sprecher stattfinden. Wenn es keine Ausschreibung gibt, so ist diese zu erstellen und bekanntzugeben. Erst anschließend soll eine kommissarische Besetzung erfolgen können.

Insbesondere die kommissarische Besetzung durch das Plenum selbst - im Falle der arg mangelnden Besetzung der Sprecherinnen und Sprecher - wird gleichermaßen durch Wahl legitimiert.

Eine besondere notwendige Mehrheit, etwa von zwei Dritteln aller Mitglieder gemäß § 19 Satzung, erscheint nicht notwendig, da "auch irgendwer" mit einer Wahl mit einer normalen üblichen Mehrheit gewählt wäre.

Anlagen

 

Abstimmung

Behandlung

3. Sitzung StuRa 2017
Tagesordnungspunkt 1.

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen!

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

Artikelaktionen

Versenden
Drucken