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Einreichungsfrist zu Anträgen

2014-01-040: Festlegung einer Einreichungsfrist zu Anträgen

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Frist zur Einreichung von Anträgen an die Sitzungsleitung (für die Antrags- und Beschlussverwaltung) auf zwei Tage vor der jeweiligen Sitzung, festzulegen. Eilanträge sind davon ausgenommen.

Begründung zum Antrag

Die derzeit gängige Praxis, dass die Anträge noch bis Dienstag, kurz vor der Sitzung, an die Antrags- und Beschlussverwaltung eingehen, würde ich (André) gern ändern. Ich würde möchte eine Deadline einführen, um noch genügend Zeit zum Einflechten der Anträge, in die Tagesordnung, zu haben. Damit möchte ich gleichzeitig die Möglichkeit bieten, das jeder genügend Zeit zum Vorbereiten für die kommende Sitzung hat. Deshalb würde ich gern bis spätestens Sonntag alle Anträge eingereicht bekommen.

Eilanträge können noch bis zur Sitzung eingereicht werden. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen. Es ist zu begründet, weshalb diese Anträge als Eilantrag behandelt werden sollen. Der StuRa möge dann in der Sitzung beschließen, ob der Gegenstand des Antrages noch aufgenommen wird oder er erst in der kommenden Sitzung behandelt wird.

Abstimmung

Behandlung

1. Sitzung StuRa 2014
Tagesordnungspunkt 14

Ergebnis

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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