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keine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen

2013-02-19: Anpassung der und damit keine Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen gemäß der Beitragsordnung der Studentinnen und Studentenschaft für Studentinnen und Studenten

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die Beitragsordnung wie folgt zu ändern.

Ersetze im § 2,  8, 9, 10 und 11

Studentinnen und Studenten

durch

Mitglieder

.

Ersetze in § 7

Fernstudentinnen und Fernstudenten sowie Studentinnen und Studenten, die ihr Studium berufsbegleitend absolvieren,

durch

Mitglieder, die
  1. ein Fernstudium oder
  2. ihr Studium berufsbegleitend
absolvieren

.

Ergänze in § 8 einen Absatz 3

Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können alle Mitglieder mit dem Recht zum Austritt gemäß § 24 Abs.1 Satz 3 SächsHSFG auf Antrag befreit werden.

oder

Vom Semesterticket und dem entsprechenden Beitrag gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 können alle Mitglieder mit dem Recht zur Freiheit des Austrittes aus der Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts § 24 Abs.1 Satz 3 SächsHSFG auf Antrag befreit werden.

.

Begründung zum Antrag

Abstimmung

besondere notwendige Mehrheit

2/3-Mehrheit der Mitglieder gemäß § 19 Satzung
Zustimmung von 11 Stimmen (von aktuell insgesamt 16 Stimmberechtigten)

Behandlung

2. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 42
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

3. Sitzung StuRa 2013
Tagesordnungspunkt 15
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSFG

Ergebnis

Ja
9
Nein 1
Enthaltung 1

nicht angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Sitzungsleitung (oder andere Funktion)
Name

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