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Bestimmung der stellvertretenden Referatsleitungen

2012-038: Bestimmung der stellvertretenden Referatsleitungen für die Wahlen des StuRa 2012

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge für den StuRa 2012 eine Abweichung von § 29 Abs. 1 Nr. 2 der Wahlordnung dahingehend beschließen, dass der durch den StuRa gewählten Referatsleitung die Bestimmung der jeweiligen stellvertretenden Referatsleitung durch Bestellung obliegt. Somit soll eine Referatsleitung ihr Stellvertretungen, wie auch die weitere Mitglieder des Referates, gemäß § 29 Abs. 2 der Wahlordnung bestellen.

Begründung zum Antrag

Insbesondere für den Vertretungsfall muss für eine bestmögliche Ausübung der Funktion der Referatsleitung sichergestellt sein. Daher bestimmt diese die dafür gewählten Referatsleitung selbst. Eine opportune Besetzung der Stellvertretung, wie aktuell direkt durch die Wahl des StuRa möglich, soll abgeschafft (ausgesetzt) werden. So wird nun sichergestellt, dass auch im Sinne der gewählten Referatsleitung im Vertretungsfall gehandelt wird. Der StuRa trifft die Entscheidung zur Besetzung der Stellvertretung indirekt durch die Wahl der Referatsleitung selbst. Im begründeten Ausnahmefall können kommissarisch auch Sprecherinnen und Sprecher zur Stellvertretung bestellt werden.

Abstimmung

Behandlung

4. ordentliche Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 3

Ergebnis

Ja
9
Nein 1
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

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Hermann Lorenz
Hermann Lorenz sagt
31.01.2012 09:26
Diesen Antrag unterstütze ich, da ich die aktuelle Regelung sowieso doof finde. (Ich finde es eigenartig, dass eine Stellvertretung exisitert ohne eine Leitung. Wenn der StuRa noch immer wählen will, dann würde ich eher sagen, es stellen sich X Personen zur Wahl. Die Person mit den meisten Stimmen wird die Referatsleitung und die mit den zweiten Stimmen wird die Stellvertretung. Allerdings ist das ein gänzlich anderes Verfahren als hier im Antrag.)

Allerdings würde ich folgende Änderung vornehmen:
s/§ 29 Abs. 2/§ 29 Abs. 1 Nr. 2/ -- das wäre aus meiner Sicht der richtige Paragraph
s/Der StuRa möge/Der StuRa möge für die Legislatur 2012/ -- Wenn wir das dauerhaft haben wollen, sollten wir keine Abweichung von der Wahlordnung beschließen, sondern die Wahlordnung selbst ändern.
Paul Riegel
Paul Riegel sagt
31.01.2012 13:51
Änderungsanträge (fast wortwörtlich) übernommen!
 s/Der StuRa möge für die Legislatur 2012/Der StuRa möge für den StuRa 2012/
Erweiterung aufgenommen!
 echo "Somit soll eine Referatsleitung ihr Stellvertretungen, wie auch die weitere Mitglieder des Referates, gemäß § 29 Abs. 2 der Wahlordnung bestellen." >> Antragstext

Warum mache ich das (und nicht Master Gork)? Ich unterstützte ihn bei der Erstellung des Antrag und bilde mir daher ein, zu wissen was er meint. Demnach denke ich, dass aus er das übernehmen mag. (Anderenfalls möge er mich (mit Watte) steinigen.)