Verfahren
Existenz
- (Beschluss selbstbestimmte Trennung der Gewalten im StuRa)
- Beschluss selbstbestimmte Trennung der Gewalten im StuRa 2013
Aufgaben
- (Beschluss Sitzungsturnus 2012)
- (Beschluss Referatskollegium im Sommer 2012)
- Beschluss Referatskollegium Wintersemester 2012/2013
- Beschluss Sitzungsturnus 2013
Beschlüsse zu Verfahren
Das Referatskollegium hat beschossen, wie folgt die Zusammensetzung des Referatskollegiums zu bestimmen.
Jedes Referat hat eine Stimme. Die einzelnen Referatsleitung sind die stimmberechtigten Mitglieder. Für den Fall der Vertretung sind auch die einzelnen stellvertretenden Referatsleitungen Mitglieder.
Die Sprecherinnen und Sprecher des StuRa sowie die Beauftragten des StuRa sind mindestens beratende Mitglieder.
Mitglieder der Organ der Studentinnen- und Studentenschaft und Mitglieder der Organe der Hochschule zur Vertretung der Studentinnen und Studenten sollen an den Sitzungen teilnehmen können.
Das Referatskollegium hat beschossen, dass es sich auch kurz als RK bezeichnet.
Das Referatskollegium hat beschossen, wie folgt die Vertretung der Referate im Referatskollegiums zu bestimmen.
Jedes Referat hat eine Stimme.
In der Regel vertritt die Person das Referat, die als Referatsleitung gewählt ist. Im Falle der Abwesenheit oder Vakanz der Referatsleitung vertritt in der Regel die Person das Referat, die zur stellvertretenden Referatsleitung bestellt wurde. Im Falle der Vakanz der Referatsleitung und stellvertretenden Referatsleitung vertreten das Referat in der Regel die Sprecherinnen und Sprecher.
Für die Vertretung eines Referates kann jederzeit für eine bestimmte oder unbestimmte Anzahl von Sitzungen eine Vertretung für jedes einzelne Referat durch Bestellung bestimmt werden. Die Bestellung für eine abweichende Reglung zur Vertretung des Referates ist in einem Protokoll des Referates festzuhalten und der Sitzungsleitung zu den Sitzungen des Referatskollegiums bekanntzugeben.
Die Sprecherinnen und Sprecher des StuRa sowie die Beauftragten des StuRa sind mindestens beratende Mitglieder.
Das Referatskollegium hat beschossen, dass die Sprecherinnen und Sprecher darüber entscheiden, wozu das Referatskollegium für den StuRa Beschlüsse fassen darf.
Falls Sprecherinnen und Sprecher dazu nichts beschließen, etwa weil die Ämter nicht besetzt sind, entscheidet das Referatskollegium mit der Mehrheit seiner Stimmen (Anzahl der besetzte Referate), wozu das Referatskollegium für den StuRa Beschlüsse fassen darf.

