Informationen zum Semesterticket
Einführung des sachsenweiten Semestertickets
Seit dem Wintersemester 2010/11 könnt ihr wie gewohnt mit den Verkehrsmitteln im VVO fahren und zusätzlich den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bis zum letzten Haltebahnhof des jeweiligen Zuges in Sachsen nutzen. Dazu zählen S, RB, RE und IRE sowie die privaten Nahverkehrszüge in Sachsen. Die Kleinbahnen (Ausnahme Döllnitzbahn) und der Fernverkehr (IC, EC, ICE) gehören NICHT dazu.
Weitere Hinweise zum Semesterticket:
Das Semesterticket gilt in allen Verkehrsmitteln im VVO-Gebiet sowie in den Nahverkehrszügen folgender Verkehrsunternehmen bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen:
- Deutschen Bahn AG (DB AG): S, RB, RE, IRE
- Vogtlandbahn GmbH: VBG
- Veolia Verkehr Regio Ost GmbH, Veolia Verkehr Sachsen-Anhalt GmbH: MRB
- Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH: FEG
- Ostdeutschen Eisenbahn GmbH: OE
- Sächsisch-Böhmische-Eisenbahngesellschaft mbH: SBE (ab 12.12.2010 Betrieb durch VBG)
- City-Bahn Chemnitz GmbH: CB
- Döllnitzbahn GmbH
- Eine Übersicht über alle nutzbaren Nahverkehrsstrecken im Geltungsbereich SPNV in Sachsen findet ihr hier.
- Die nutzbaren Bus-, Straßenbahn-, Zug- und Fährlinien im VVO findet ihr hier.
- Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb Sachsens sind grundsätzlich Fahrscheine des jeweiligen Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof in Sachsen zu lösen.
- Eine Nutzung bzw. Aufwertung des Semesterticket auf Fernzüge (bspw. IC/EC, ICE oder InterConnex) ist nicht möglich.
- Das Semesterticket gilt nicht auf schienengebundenen Sonderverkehrsmitteln, mit Ausnahme der Döllnitzbahn.
- Die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen außerhalb des VVO ist nicht möglich.
Anschlussfahrten innerhalb des MDV
- Achtung bei Anschlussfahrten im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) außerhalb Sachsens (bspw. Halle). Da der MDV mehrere Bundesländer umfasst und die Bahn innerhalb eines Verkehrsverbundes keine Fahrscheine nach DB-Streckentarif verkaufen darf, sollte für eine durchgängige Zugnutzung ein MDV-Ticket bereits beim letzten Umsteigebahnhof in Leipzig entwertet werden. Dieses MDV-Ticket muss eine Gültigkeit für die gesamte Strecke vom Entwertungsort bis zum Zielort im MDV besitzen.
- Das Semesterticket gilt im MDV nur bis zum letzten Haltepunkt (Flughafen Leipzig/Halle bzw. Großkugel) in Sachsen. Dort muss spätestens ein MDV-Ticket entwertet werden. Da ein Entwerten in den Zügen nicht möglich ist, besteht bei der Ausnutzung der gesamten Fahrtberechtigung bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen keine (realistische) Möglichkeit zur durchgängigen Nutzung eines Zuges über die Landesgrenze hinweg. (Für nicht entwertete Fahrscheine wird ein erhöhtes Beförderungsentgeld von derzeit 40 Euro erhoben.)
Kombination von Semesterticket und Länderticket:
Eine Kombination von Semesterticket und Länderticket ist nur in folgenden Fällen zulässig:
- mit Berlin-Brandenburg-Ticket: in Richtung Cottbus/Berlin bei Nutzung RE 18
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mit Sachsen-, Sachsen-Anhalt-, Thüringenticket in Richtung Sachsen-Anhalt bzw.Thüringen:ab Ende des Geltungsbereiches des Semesterticket
-
Eine Kombination mit dem Bayern-Ticket ist unzulässig
Transitstrecken:
Das Semesterticket gilt im Transitverkehr auch auf folgenden Strecken außerhalb Sachsen:
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KBS 530: gilt in Thüringen nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Crimmitschau bzw. Meerane und Regis-Breitingen
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KBS 228: gilt in Brandenburg nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Beilrode und Ruhland.
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Bei einem Zustieg innerhalb der Transitstrecken ist eine Fahrkarte bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltepunkt des Geltungsbereiches zu lösen.
Fahrradmitnahme im VVO:
- Die Mitnahme von Fahrrädern ist weiterhin NUR im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) wochentags von 19 - 4 Uhr in allen Verkehrsmitteln möglich.
- An Wochenenden und Feiertagen kann im VVO in Bussen und Straßenbahnen (keine Züge/S-Bahnen) ganztägig ein Fahrrad mitgenommen werden.
- Für die im Semesterticket eingeschlossenen Elbfähren ist die Fahrradmitnahme täglich rund um die Uhr möglich.
Fahrradmitnahme außerhalb des VVO:
- Bei Fahrten aus dem/in den VVO heraus/hinein ist generell der Erwerb einer Fahrradfahrkarte erforderlich.
- Für Fahrten innerhalb des sächsischen Teilgebietes des MDV gilt die dortige allg. kostenlose Fahrradbeförderung.
- Eine kostenlose Fahrradmitnahme bei der Überfahrt der Verbundgrenze MDV-VVO ist auch zu den kostenlosen Fahrradbeförderungszeiten des VVO ausgeschlossen. Hier für ist eine separate Fahrradkarte nach DB-Tarif zu erwerben.
Befreiung und Rückerstattung
- Eine Befreiung bzw. eine anteilige Rückerstattung vom Semesterticket ist auf Antrag beim StuRa unter Nachweis eines Aufenthaltes außerhalb des VVO-Gebietes möglich. Der Nachweis kann für ein Praktikum, eine Abschlussarbeit oder einen Aufenthalt im Ausland sein.
- Zu einem Urlaubssemester ist eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets über den StuRa möglich.
Sonderkündigungrechte für bestehende Zeitkartenverträge
- Abo-Monats- und Jahreskarten für SPNV-Strecken in Sachsen und Tarifzonen des VVO können vom 1. September bis zum 10. Oktober gemäß einem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Jahreskarten werden anteilig zurückerstattet.
- Für BahnCards besteht kein Sonderkündigungsrecht, da diese von der DB Fernverkehr verkauft werden.
Wenn Ihr Fragen habt, zum Semesterticket und allen verbunden Problemen oder Wünschen könnt Ihr einfach eine Mail an
ticket@stura.htw-dresden.de senden.

