Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Referate / Referat Hochschulpolitik / Bereich Land / Wir sind die Studierendenschaft!

Wir sind die Studierendenschaft!

Kampagne "Wir sind die Studierendenschaft!" für den Erhalt der Studierendenschaft als Gesamtheit aller Studentinnen und Studenten

 

Gegenstand der "Aktion" ist das Entgegenwirken zur geplanten Änderung zum Hochschulgesetz, die eine Austrittsmöglichkeit aus der Studentinnen- und Studentenschaft schaffen soll. Diese "Kampagne" soll Informationen für alle Interessierten, insbesondere die Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden, aus Sicht des StuRa schaffen. Sie ist ein kurzfristig erstelltes Projekt, da der Gegenstand, die geplante Gesetzesänderungen, erst seit wenigen Tagen bekannt ist.

Die Seiten zu dieser "Aktion" werden sich sicherlich bis zum Inkrafttreten des Gesetzes noch ändern. Ein weiteres Darstellen von Inhalten ist beabsichtigt.

Im Zweifelsfall gilt die Positionierung der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften, die als Landesstudierendenvertretung die zentrale Ansprechstelle für derartig landesweite Belange ist und zu der sich der StuRa als Mitglied klar bekennt.

 

Allgemeines

Das Sächsische Hochschulgesetz, kurz SächsHSG, ist das grundlegende Gesetz zu Regelungen an den Hochschulen Sachsens. Dazu gehört eben auch die Existenz und das Handeln der Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts, der Studentinnen- und Studentenschaft.

Die Änderung des Gesetzes, die auch eine Novellierung des Hochschulgesetzes bedeutet, ist allein politisch für einen Nachweis zum Handeln (Erfüllung des geschlossen Koalitionsvertrags) der regierenden Fraktionen CDU und FDP gewünscht.

 

zum Zeitlichen

Die aktuelle Novellierung des Hochschulgesetzes ist eigentlich schon fast durch. Es gab einen Entwurf vom zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vom 14. Mai 2012. Dazu gab es Anhörung, wie das bei solchen Verfahren üblich ist, am 8. Juni 2012. Dabei wurde von einem Vertreter für Inhalte der CDU die Forderung zum Austritt aus der Studierendenschaft erstmals bekannt. Dass diese "Idee" zur Abschaffung der Studierendenschaften, wie von der Parteijugend der CDU am 3. August 2012 öffentlich gefordert, nun irgendwie noch wahrhaftig werden soll, wurde überhaupt erst nach dem 7. September 2012 bekannt. Die Studierendenschaften und ihre Organe erfuhren davon, als sie sich über die abschließenden Änderungsanträge beim zuständigen Ausschuss (des Landtages) informierten. Ein Gespräch, etwa mit den Betroffen, den Gewählten der Studierendenschaften, fand nicht statt. Dominiert von Stimmen der regierenden Fraktionen wurde dem Änderungsantrag im Ausschuss am 10. September 2012 zugestimmt.

Am 26. September 2012 soll die nun Beschlussvorlage von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern für den Freistaat Sachsen im Landtag abgestimmt werden.

Im Übrigen ist nicht bekannt, dass überhaupt erwogen wurde, die Vertretungen der Studierendenschaften, die dabei ja nun am meisten betroffen sind, anzuhören.

Nun könnte den regierenden Fraktionen unterstellt werden, dass die Regierenden bewusst in der vorlesungsfreien Zeit eine Schwächung der studentischen Interessenvertretung ins Feld führen, wo nahezu kein massenmäßiger Protest aus studentischen Reihen organisiert werden kann. Verwunderlich erscheint, dass angeblich die zuständige Ministerin von den Absichten für die Änderungen auch keine Kenntnis hat.

Daher muss wohl angenommen werden, dass es sich um eine spontane "Schnapsidee" handelt. Die Folgen dieses Einschnittes sind den Verantwortlichen daher auch nicht bewusst. Neben der "einfachen" Entmachtung der studentischen Gemeinschaft, sind daran eine Vielzahl von resultierenden Begleiterscheinungen absehbar. Daher können triviale Fragen 'Wie soll das künftig mit der Inanspruchnahme von "Leistungen" der Studentinnen- und Studentenschaft laufen?' nicht sauber beantwortet werden. Auch in der Begründung ist davon nichts zu erkennen!

 

politischer Stil

Bis zur Anhörung, also bereits nach der Erstellung des Entwurfes des zuständigen Ministeriums, war der Sachverhalt nie Gegenstand einer Debatte. Bei einer Anhörung werden Expertinnen und Experten gehört, die die Interessen der Betroffenen sachgemäß darstellen. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS), deren Besetzung auf den Wahlen der Studierenden basiert, sollte nicht einmal angehört werden. Wie auch andere Interessengruppen, etwa Landesrektorenkonferenz, hatten sie als Landesstudierendenvertretung bereits ordentlich eine schriftliche Stellungnahme erarbeitet. So wurde der Platz zur Abbildung der studentischen Positionen erst durch eine der Oppositionsfraktionen geschafften, um eine mündlichen Meinungsäußerung für die Interessen der Studentinnen und Studenten zu ermöglichen.

Von den Regierungsfraktionen CDU und FDP hingegen wurde als Sachverständiger der Betroffenen aus dem studentischen Spektrum ein Mitglied aus dem Kreis der CDU benannt. Die Gruppe nennt sich RCDS Sachsen und die Person vertrat Inhalte der Parteijugend der CDU, die JU. Objektiv kann der Sachverständige wohl als Parteisoldat, nicht als studentische Vertretung interpretiert werden.

Das gesetzliche zugestandene Anhörungsrecht der KSS für alle Studierenden Sachsens wird offensichtlich ausgehebelt. Bewusst lassen es die Parteien CDU und FDP zu, die Interessen ihrer eigenen Parteiorganisationen erst offiziell bei der letzten Möglichkeit für eine Anhörung verlauten zu lassen, um keinen Widerspruch der breiten Masse der Betroffenen zuzulassen.

Im Übrigen brüsten sich die Parteiorganisationen JU Sachsen, RCDS Sachen und JuliA Sachsen seither mit diesen Positionen und ihrem absehbaren Erfolg zur politischen Änderung zur Verfasstheit der Studierendenschaften.

 

Das Semesterticket

In der Debatte zum Austrittsmöglichkeit wird relativ schnell das Semesterticket zu einem zentralen Thema. Der Hintergrund ist, dass das Ticket der Mitgliedschaft aller (Studentinnen und Studenten) in der Studentinnen- und Studentenschaft basiert. Verkürzt gesagt: Kein gemeinsames Ticket für alle, dann kein Ticket!

Genau genommen muss, im Sinne der Sachlichkeit, gesagt werden, dass mutmaßlich dann der Preis für alle, die ein Ticket kaufen müssen oder wollen, auf den Preis für für eine ermäßigte Abo-Monatskarte verhandelt werden könnte. Für die Dresdner Verkehrsbetriebe wären das bei der Preisstufe A1 aktuell 198 €. Eine ermäßigte Jahreskarte für den Verkehrsverbund Oberelbe kostet aktuell 1.050 €, demnach je Semester 525 €. Auf Weiteres, wie die Fahrradmitnahme oder das sachsenweites Ticket für den Schienenpersonennahverkehr, soll hier jetzt verzichtet werden, denn das würde wohl den Rahmen sprengen.

 

studentische Vertretung

Im formalen Sinne hat die Studentinnen- und Studentenschaft erstmal nahezu nichts mit der Vertretung der Studentinnen und Studenten in den den Hochschulgremien zu tun. Bereits bei der letzten Novellierung (2008) wurde eine fast völlig losgelöste Parallelstruktur für die studentische Vertretung für die Hochschulorgane eingeführt. Praktisch sieht es aber, insbesondere an unserer HTW Dresden, ganz anders aus. Nahezu alle Vertretungen aus dem Kreis der Studentinnen und Studenten, die in den Hochschulorganen aktiv sind, haben mit den Strukturen der Studentinnen- und Studentenschaft zu tun. Das hat mehrere Gründe: Üblicherweise werden ohnehin diejenigen in die Organe der Studentinnen- und Studentenschaft gewählt, die wirklich eine Meinung der Studentinnen und Studenten abbilden wollen. Wegen der fehlenden Kultur zur politischen Mitwirkung in Hochschulorganen, wofür die Hochschulleitung verantwortlich ist, sind es oftmals ohnehin die gleichen "Willigen". Zur Kultur unserer Hochschule gehört es aber auch, dass Mitgliedern der Hochschulorgane aus dem studentischen Spektrum die Dienste der Hochschulverwaltung nicht wirklich offenen stehen. Das beginnt mit Räumlichkeit, geht über bürotechnische Tätigkeiten, und endet mit einer rechtlichen Prüfung von Anträgen. Die Mittel der studentischen Selbstverwaltung müssen daher (leider) auch für die Sicherung des Arbeitens für die studentische Vertretung an der Hochschule dienen. Im Übrigen ist das an vielen anderen Hochschulen Sachsen so.

Aus Perspektive der Befürwortenden der Austrittsmöglichkeit, so auch den Regierungsfraktionen, besteht wohl ein Bild, dass die Hochschulen Mittel für die Vertretungen der Mitgliedergruppe bereitstellen. Das ist wohl Verblendung aus dem Blickwinkel eines Landtagsparlamentes. Mögen die Fraktionen doch einmal die Räume und Angestellten für die sachgemäße Vertretungen in den Hochschulorganen aufzeigen. Erstmal müsste es unabhängige Stellen für die "parlamentarische Beratung" und für "Geschäftsstellen" für die Vertretung der Mitgliedergruppen an den Hochschulen geben.

Die "Leistung" zur studentischen Vertretung soll zukünftig nicht mehr solidarisch durch alle getragen werden müssen. Können Bürgerinnen und Bürger Sachsen künftig auch aus dem Freistaat Sachsen austreten?

 

Weblinks

Artikelaktionen

Versenden
Drucken