Studentinnen- und Studentenrat
Der Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) ist unser zentrales Organ der Studentinnen- und Studentenschaft. Daher vertreten wir die Gesamtheit aller Studentinnen und Studenten unserer HTW Dresden.
Hier haben alle die Möglichkeit im Sinne unserer Studentinnen- und Studentenschaft mitzuwirken.
Kontakt
Ansprechstelle
Der StuRa ist Ansprechstelle für:
- alle Studentinnen und Studenten
- alle angrenzenden studentischen Vertretungen
- die zentralen Organe unserer Hochschule
- Senat (mit und als studentische Vertretung) sowie Erweiterter Senat (mit und als studentische Vertretung)
- Rektorat
- Hochschulrat
- alle angrenzenden studentischen Gremien
Arbeit
Zusammensetzung
Der StuRa ist gemäß der Wahlordnung aus den stimmberechtigten Vertretern der jeweiligen Fachschaftsräte zusammengesetzt.
Ergänzend können weitere Studentinnen und Studenten beratende Mitglieder werden, die im StuRa mitwirken. Diese Entscheidung für beratender Mitglieder erfolgt durch den StuRa selbst.
Gliederung
Der StuRa gliedert sich gemäß seiner gesetzlichen und selbst gegebenen Aufgaben in Referate. Um den großen Umfang der Referate weiter detailliert aufzuteilen gibt es speziellere Bereiche.
Zur Vorbereitung bei Entscheidungsfindung gibt es Ausschüsse, die maßgeblich durch Mitglieder der studentischen Selbstverwaltung besetzt sind.
Zur Beobachtung und möglicher Intervention dienen Beauftragte.
Handeln
Der StuRa gibt sich auf Grundlage von Gesetzen und Ähnlichem Ordnungen, die unser Handeln bestimmen.
Beschlüsse werden bei Sitzungen aller Mitglieder gefasst. Wichtige und dringliche Entscheidungen können stellvertretend unsere Sprecherinnen und Sprecher fassen.
Mitwirkung
Alle zu besetzenden Stellen werden ausgeschrieben. Entsprechend der Stelle entscheidet der StuRa oder die Referatsleitung.
Ohne eine Vielzahl von mitwirkenden Studentinnen und Studenten lassen sich die Aufgaben nicht bewältigen. Der StuRa ist die Grundlage zur Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft.
Für Unterstützung sind wir dankbar und freuen uns auf Impulse und neue treibende Kräfte.
Gremium
Der StuRa ist gemäß § 25 SächsHSG das Organ der Studentinnen- und Studentenschaft. Daher vertritt der StuRa die gesamtheitliche Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 24 SächsHSG. Neben der Selbstverwaltung sorgt er für die Erfüllung der Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSG und die Wahrnehmung der Belange der Studentinnen und Studenten.

