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Wahl beratender Mitglieder 2012

Wahl beratender Mitglieder durch den StuRa 2012

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge durch Wahl beschließen folgende Kandidatinnen und Kandidaten als beratenden Mitglieder des StuRa zu wählen.

beratendes Mitglied

  • Rädel, Sascha
  • Schönig, Sven

Begründung zum Antrag

Neben den stimmberechtigten Mitgliedern wirken viele weiter Studentinnen und Studenten mit, die Funktionen für die Erfüllung der Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft übernehmen. Es ist wichtig, dass auch diesen Mitwirkenden alle Rechte eines Mitgliedes, mit Ausnahme des Stimmrechtes, (gemäß § 53 Abs. 4 Satz 2 SächsHSG) gewährt werden können.

Die Kandierenden wurden bei der Wahl beratender Mitglieder 2012 nicht berücksichtigt. Es handelt sich bei den Kandierenden um Personen, die die Funktion einer Referatsleitungen ausüben. Dass sich diese Personen nicht auf der Liste der Vorgeschlagen wiederfanden, wurde erst während der Wahl selbst bekannt.

Vorschlag zum weiteren Verfahren

  1. Auf Vorschlag
    1. einzelner stimmberechtigten Mitgliedern,
    2. einzelnen Sprecherinnen und Sprechern,
    3. einzelnen Referatsleitungen,
    4. einzelner Anwesenden oder
    5. der Sitzungsleitung wegen zugegangen Anträgen
    werden eine Liste der Wahlvorschläge erstellt.
  2. Der StuRa beschließt zu jeder Person einzeln. Es kann, wie bei einer üblichen Abstimmung mit Ja, Nein oder Enthaltung gestimmt werden. Gewählt ist, wer die mehrheitliche Zustimmung (mit Ja-Stimmen), bezogen auf die abgegeben gültigen Stimmen, erzielt.
  3. Der StuRa stimmt mit möglichst viele Wahlvorschläge auf einem Wahlzettel ab. Idealer Weise gibt es einen einzige und gesamte Liste der Wahlvorschläge auf den Wahlzetteln.
  4. Alle Gewählten, sofern sie zur Verkündung des Wahlergebnisses nicht anwesend sind, werden unverzüglich, jedoch spätestens 72 Stunden nach der Sitzung, durch die Sprecherinnen und Sprecher über das persönliche Wahlergebnis informiert.
  5. Die Annahme der Wahl, durch die Gewählten, muss spätestens zum Ablauf der 2. ordentlichen Sitzung erfolgen. Anderenfalls zählt die Wahl als nicht angenommen. Die Annahme der Wahl erfolgt durch:
    1. entsprechende Mail an die Sitzungsleitung (sitzung@stura.htw-dresden.de), die Sprecherinnen und Sprecher (sp@stura.htw-dresden.de) oder den StuRa (stura@stura.htw-dresden.de) oder
    2. entsprechenden Redebeitrag zur Sitzung.
  6. Die durch diesen oder ähnliche Anträge gewählten Mitglieder können sich im Bezug auf den StuRa als
    1. Mitglied,
    2. beratendes Mitglied oder
    3. kooptiertes Mitglied
    bezeichnen.

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